Stand:geändert am 23.08.2018 | Thema Verbraucherschutz Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsschutzversicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.
Zu den versicherten Kosten gehören insbesondere die gesetzlichen Gebühren des eigenen Rechtsanwalts, im Falle des Unterliegens die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie die Gerichtskosten und Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, sofern erforderlich.
Rechtsschutz wird jedoch nicht allgemein versichert. Es gilt der Grundsatz der Spezialität: Versicherungsschutz wird in bestimmten Leistungspaketen geboten. Diese knüpfen an bestimmte Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers an (z.B. selbstständig/nicht selbstständig; Eigentümer oder Halter eines Fahrzeugs), für die bestimmte Gefahren (Leistungsarten) aus bestimmten Rechtsgebieten (z.B. Schadenersatz-Rechtsschutz; Arbeits-Rechtsschutz; Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz; Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten) versichert werden können. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls werden die Kosten nur dann von dem Versicherer übernommen, wenn die jeweiligen Rechtsgebiete sowie Eigenschaften oder Tätigkeiten auch tatsächlich versichert wurden. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss einer Versicherung gut überlegen, welche Lebensbereiche abzusichern sind.