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Stand:geändert am 13.06.2023 | Thema Verbraucherschutz Reiseversicherungen

Im Zusammenhang mit Reisen werden verschiedene Versicherungen angeboten. Zu den für Verbraucherinnen und Verbraucher interessantesten Reiserversicherungen zählen die Reiserücktrittsversicherung und die Auslandsreise-Krankenversicherung. Hier erfahren Sie, was diese Versicherungen leisten, wann sie sinnvoll sein können und welche "7 Fragen" Sie sich stellen sollten, um die richtigen Reiseversicherungen auszuwählen.

Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur in der Europäischen Union und einigen weiteren Ländern einen gewissen Versicherungsschutz, der in der Regel nur eine Notfallversorgung abdeckt. Wer in andere Länder reist oder umfangreichere Versicherungsleistungen haben möchte, sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Auch für Privatversicherte kann diese sinnvoll sein.

Weitere Informationen erhalten Sie im Fachartikel Auslandsreise-Krankenversicherung:


Rei­serück­tritts­ver­si­che­rung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet unter bestimmten Voraussetzungen die Stornierungskosten, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann insbesondere bei teuren Reisen, für Familien mit kleinen Kindern oder ältere Menschen sinnvoll sein.

Weitere Informationen und Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit pandemischen oder epidemischen Infektionskrankheiten (z.B. Corona) erhalten Sie im Fachartikel Reiserücktrittsversicherung:


Rei­sein­sol­venz­si­che­rung

Reiseanbieter, insbesondere Veranstalter von Pauschalreisen, sind gesetzlich verpflichtet, sich vor den finanziellen Folgen einer Insolvenz abzusichern. Seit dem 01.11.2021 müssen Reiseanbieter, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Umsatz im Sinne des § 1 Nr. 2a Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) von mindestens 10 Millionen Euro erzielt haben, einen Absicherungsvertrag mit dem Reisesicherungsfonds, nämlich mit der Deutschen Reisesicherungsfondsgesellschaft mbH (DRSF), abschließen. Reiseanbieter mit geringerem Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr können sich ebenfalls über den DRSF absichern oder anderweitigen Schutz vor Zahlungsunfähigkeit sicherstellen, z.B. durch eine Insolvenzversicherung bei einem Versicherer. Weitere Informationen zum Reisesicherungsfonds erfahren Sie auf der Internetseite des DRSF. Für individuell zusammengestellte Reisen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Mehr zum Thema erfahren Sie im Fachartikel Reiseinsolvenzsicherung:

7 Fragen, die Sie sich vor Abschluss einer Reiseversicherung stellen sollten!

Wenn Sie darüber nachdenken, Reiseversicherungen abzuschließen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  1. Welchen Versicherungsschutz haben Sie bereits?
    Reisen können beispielsweise aus laufenden Jahresverträgen versichert sein oder über Ihre Kreditkarte. Prüfen Sie jedoch, ob die ggf. in Ihrem Kreditkartenvertrag enthaltenden Reiseversicherungen ausreichend Versicherungsschutz bieten. Der Versicherungsschutz in Zusammenhang mit Kreditkarten kann an Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt sein.

  2. Welche Risiken wollen Sie für Ihre Reise absichern?
    Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben, z.B. durch die Geburt eines Kindes, kann sich auch Ihr Versicherungsbedarf ändern.
    Manche Versicherungen sind besonders sinnvoll, andere weniger. Prüfen Sie, ob die Kosten einer angebotenen Reiseversicherung in einem angemessenen Verhältnis zum Reisepreis stehen.
    Informieren Sie sich auch, ob alle Risiken von einer Versicherung umfasst sind, die Sie absichern möchten. Die Reiserücktrittsversicherung sichert Sie z.B. bis zu dem Zeitpunkt ab, in dem Sie die erste Reiseleistung in Anspruch nehmen. Möchten Sie sich auch für den Fall absichern, dass Sie Ihre Reise vorzeitig beenden müssen, dann benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung. Manche Anbieter bieten Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung zusammen an. Wenn Ihnen ein Reiseversicherungspaket angeboten wird, sollten Sie sich jedoch zunächst die jeweiligen Einzelleistungen genau ansehen. Darin können z.B. Reisegepäck-, Reiseunfall- oder Reisehaftpflichtversicherungen enthalten sein, die Sie vielleicht nicht benötigen, die Versicherung aber deutlich verteuern.

  3. Haben Sie Preise und Leistungen bei verschiedenen Versicherern verglichen?
    Viele Reiseveranstalter bieten Reiseversicherungen direkt zusammen mit der Buchung einer Urlaubsreise an. Sie können sich aber auch nach einer Reisebuchung noch versichern. Sie sollten Preise und Leistungen bei verschiedenen Versicherern vergleichen, denn die gleichen Versicherungsleistungen können Sie vielleicht bei einem anderen Anbieter günstiger abschließen. Vergleichsportale können beim Versicherungsvergleich helfen. Beachten Sie jedoch, dass möglicherweise nicht alle Versicherungsunternehmen beim Vergleich berücksichtigt werden.

  4. Werden alle Reiseteilnehmer von der Versicherung erfasst?
    Achten Sie darauf, dass Ihre Mitreisenden mitversichert sind oder sich selbst versichern, wenn diese ebenfalls den Versicherungsschutz benötigen. Wenn Sie als Paar oder Familie gemeinsam verreisen, dann kann ein Paar- oder Familien-Tarif sinnvoll sein.

  5. Wollen Sie Versicherungsschutz für eine konkrete Reise oder auch für künftige Reisen?
    Wenn Sie mehr als einmal im Jahr verreisen, sollten Sie prüfen, ob der Abschluss eines Jahresvertrags für Sie günstiger ist als die Versicherung der jeweiligen Reise. Ein Jahresvertrag deckt beliebig viele Reisen im Jahr ab. Beachten Sie aber die Kündigungsbedingungen, wenn Sie eine Reiserversicherung nicht nur für den Zeitraum der Reise abschließen. Es kann sein, dass sich die Versicherung automatisch um ein Jahr verlängert, wenn Sie diese nicht kündigen.

  6. Wünschen Sie eine Selbstbeteiligung?
    Achten Sie beim Abschluss von Reiseversicherungen und beim Vergleich der Preise darauf, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung auswählen. Wenn Sie keine Selbstbeteiligung wünschen, ist der Preis der Versicherung höher.

  7. Haben Sie die Abschlussfristen beachtet?
    Bevor Sie eine Reiseversicherung abschließen, sollten Sie noch einmal nachsehen, ob die Abschlussfristen eingehalten sind. Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie beispielsweise je nach Anbieter und Tarif bis 14 Tage nach der Reisebuchung oder bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie je nach Anbieter und Tarif häufig noch bis kurz vor Beginn der Reise abschließen.

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