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Stand:geändert am 22.08.2025 | Thema Verbraucherschutz Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung – oft auch als Restkreditversicherung bezeichnet –  übernimmt im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Rückzahlung eines Konsumenten- oder Immobilienkredits.

Was ist eine Restschuldversicherung?

Mit einer Restschuldversicherung können Sie die Rückzahlung eines Kredits für sich oder Ihre Erben absichern, falls Sie während dessen Laufzeit versterben, arbeitslos oder arbeitsunfähig werden.

Die Versicherung zahlt bei Eintritt des Todesfalls die Restschuld, so dass der Kredit damit zurückgezahlt ist, oder übernimmt im Krankheitsfall bzw. bei Verlust des Arbeitsplatzes zumeist zeitlich begrenzt die Kreditraten.

Restschuldversicherungen sind nicht standardisiert. Informieren Sie sich vor Abschluss des Vertrags daher über den genauen Versicherungsumfang und die Kosten. Schauen Sie in die Vertragsunterlagen und Informationsblätter. Eine Restschuldversicherung kann Ihre Finanzierung erheblich verteuern.

Restschuldversicherungen werden entweder als klassische Einzelversicherungen oder in Form von Gruppenversicherungen angeboten. Bei einer Einzelversicherung schließen Sie den Vertrag als Versicherungsnehmer ab. Bei Gruppenversicherungsverträgen ist die kreditgebende Bank der Versicherungsnehmer, Sie als Kreditnehmer sind die versicherte Person.

Welche Beratungs- und Informationspflichten bestehen?

Versicherer müssen gesetzliche Beratungs- und Informationspflichten erfüllen. So muss Ihnen der Versicherer vor Vertragsabschluss die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen.

Bei Gruppenversicherungsverträgen hat die Bank (als Versicherungsnehmer) gegenüber Ihnen (als versicherte Person) die Beratungs- und Informationspflichten eines Versicherers. Bei Vermittlung des Restschuldversicherungsvertrags über eine Bank muss diese die Informations- und Beratungspflichten erfüllen. Die Beratung muss unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags dokumentiert werden.

Restschuldversicherungen für Konsumentenkredite

Mit einem Konsumentenkredit können Sie beispielsweise ein Auto, neue Möbel oder eine teure Reise finanzieren. Der Gesetzgeber spricht hier von Allgemein-Verbraucherdarlehen, sofern der Kreditbetrag 200 Euro übersteigt und keine weiteren Ausnahmen gelten. Für Verbraucherdarlehen gelten besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Konsumentenkredite und Restschuldversicherungen werden oft direkt durch den Handel vertrieben, zum Beispiel im Auto- oder Möbelhaus. Letztlich werden der Kredit und die Versicherung aber von Banken bzw. Versicherungsunternehmen angeboten, die mit dem Händler zusammenarbeiten.

Der Kredit und die Restschuldversicherung sind zwei unabhängige Verträge. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Sie entscheiden, ob Sie zusammen mit dem Kreditvertrag eine Restschuldversicherung abschließen wollen oder nicht. Der Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags darf seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr vom Abschluss einer Restschuldversicherung abhängig gemacht werden.

Außerdem gilt seit dem 1. Januar 2025 für Restschuldversicherungen im Zusammenhang mit Allgemein-Verbraucherdarlehen eine sogenannte Karenzzeit. Eine Restschuldversicherung kann frühestens eine Woche nach dem Kreditabschluss abgeschlossen werden. Hierbei kommt es auf den Zeitpunkt der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers an.

Restschuldversicherungen für Immobilienkredite

Beim Abschluss eines Immobilienkredits – der Gesetzgeber spricht hier von Immobiliar-Verbraucherdarlehen – darf die kreditgebende Bank von Ihnen verlangen, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Daher muss hier keine Karenzzeit zwischen dem Abschluss des Kredits und der Versicherung eingehalten werden.

Gibt Ihnen die Bank ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen nicht ohne die Restschuldversicherung, muss sie die Kosten für die Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins mit einrechnen.

Wie kann ich eine Restschuldversicherung widerrufen?

Nach Abschluss der Restschuldversicherung können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wenn Sie den Todesfall versichert haben, beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Begründen müssen Sie den Widerruf nicht.

Der Widerruf muss in Textform gegenüber dem Versicherer erklärt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Bei Restschuldversicherungen in Form einer Gruppenversicherung sollte der Widerruf zusätzlich auch gegenüber dem Versicherungsnehmer – also der Bank – erklärt werden.

Wird das Widerrufsrecht ausgeübt, muss der Versicherer nur den Teil der Prämien erstatten, der auf die Zeit nach dem Zugang des Widerrufs entfällt. Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer in der Belehrung auf sein Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen worden ist und zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Ist der Hinweis unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.

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