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Stand:geändert am 11.01.2022 | Thema Verbraucherschutz Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung. Eine Restschuldversicherung übernimmt im Todesfall, bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Rückzahlung eines Kredits.

Was leistet die Restschuldversicherung?

Mit einer Restschuldversicherung – oft auch als Restkreditversicherung bezeichnet - können Sie die Rückzahlung eines Kredites für sich oder Ihre Erben absichern, für den Fall, dass Sie während dessen Laufzeit

  • versterben,
  • arbeitslos oder
  • arbeitsunfähig werden.

Die Versicherung zahlt bei Eintritt des Todesfalls die Restschuld, so dass der Kredit damit zurückgezahlt ist, oder übernimmt im Krankheitsfall/bei Verlust des Arbeitsplatzes zumeist zeitlich begrenzt die Kreditraten.

Vertrieben werden diese Versicherungen oft direkt durch den Verkäufer einer Ware, zum Beispiel ein Auto- oder Möbelhaus. Letztendlich wird der Kredit aber von einer Bank angeboten, die mit dem Verkäufer der Ware zusammenarbeitet.

In der Praxis handelt es sich in der Regel um sogenannte echte Gruppenversicherungsverträge, das heißt die kreditgebende Bank ist der Versicherungsnehmer und der Kreditnehmer (Kunde) ist die versicherte Person. Es gibt auch Vertragsgestaltungen, bei denen der Restschuldversicherungsvertrag vom Kunden als Versicherungsnehmer abgeschlossen wird.

Was kostet eine Restschuldversicherung?

Die Kosten für eine Restschuldversicherung können Ihre Finanzierung erheblich verteuern. Wenn sich Ihnen nicht erschließt, wie hoch die Kreditkosten mit und ohne Restschuldversicherung sind, fragen Sie nach einer Gegenüberstellung. Lassen Sie sich diese Angaben für den Gesamtkreditbetrag sowie die monatlichen Raten geben.

Verbraucherhinweis

Lesen Sie die Angaben zu den Kosten im Versicherungsvertrag und zu Effektivzins, Kredithöhe und Kreditrate im Darlehensvertrag sehr sorgfältig.

Die Kosten für eine freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherung müssen nicht in den effektiven Jahreszins des Kredits mit eingerechnet werden. Gibt Ihnen die Bank jedoch den Kredit nicht ohne die Restschuldversicherung, muss sie die Kosten für die Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins mit einrechnen.

Welche Beratungspflichten bestehen für die Restschuldversicherung bei Einbeziehung in einen Gruppenversicherungsvertrag?

Versicherer und Versicherungsnehmer haben einen Gruppenversicherungsvertrag zur Absicherung eines bestimmten Risikos abgeschlossen. Verbraucher, die diese Risikovoraussetzungen erfüllen, können in den Vertrag als versicherte Personen aufgenommen werden.

Beispiel:
Ein Versicherer und ein Kreditinstitut als Versicherungsnehmer schließen einen Gruppenversicherungsvertrag zur Absicherung von Kreditausfallrisiken ab, etwa für den Fall, dass der Darlehensnehmer arbeitslos wird und daher das Darlehen nicht wie eigentlich vertraglich bestimmt zurückzahlen kann. Der Darlehensnehmer wird demzufolge von dem Kreditinstitut (Versicherungsnehmer) im Zeitpunkt der Darlehensgewährung als versicherte Person in den Gruppenversicherungsvertrag einbezogen.

Bei diesen Restschuldversicherungsverträgen hat die versicherte Person die Rechte eines Versicherungsnehmers. Dies hat zur Folge, dass der versicherten Person gegenüber vor allem die Informations- und Beratungspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) zu erfüllen sind. Bei Vermittlung des Restschuldversicherungsvertrags über ein Kreditinstitut muss dieses die Informations- und Beratungspflichten erfüllen. Die Beratung ist unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags zu dokumentieren.

Kann ich einen Restschuldversicherungsvertrag widerrufen?

Bei Versicherungsverträgen kann im Regelfall nur der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung widerrufen. Bei Restschuldversicherungen in Form eines echten Gruppenversicherungsvertrags ist ausnahmsweise die versicherte Person einem Versicherungsnehmer gleichgestellt, so dass Sie als versicherte Person ebenfalls widerrufen können. Der Anbieter Ihrer Versicherung muss Sie eine Woche nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung nochmals in Textform über das Widerrufsrecht belehren. Zudem muss er Ihnen erneut das Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Lesen Sie diese Informationen sehr genau, denn mit Zugang der vorgenannten Unterlagen beginnt in der Regel die Frist zum Widerruf der Restschuldversicherung zu laufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Verbraucherhinweis

War die Restschuldversicherung für Sie die richtige Entscheidung? Nach Abschluss der Restschuldversicherung können Sie dies nochmals in Ruhe überdenken. Wenn nicht, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wenn Sie sogenannte lebensversicherungsrechtliche Risiken, also den Todesfall versichert haben, beträgt die Widerrufsfrist sogar 30 Tage. Begründen müssen Sie Ihren Widerruf nicht.

Die für den Darlehensvertrag isoliert vereinbarten Konditionen bleiben durch einen Widerruf unangetastet. Der Darlehensvertrag wird lediglich insoweit geändert, neu abgeschlossen oder abweichend abgewickelt, als die schon gezahlten und vereinbarten Prämien für die Restschuldversicherung „herausgenommen“ werden.

Bekomme ich gezahlte Prämien zurück, wenn ich die Restschuldversicherung widerrufe?

Wird im Falle eines echten Gruppenversicherungsvertrags das bestehende Widerrufsrecht ausgeübt, hat der Versicherer nur den Teil der Prämien zu erstatten, der zeitlich nach dem Zugang des Widerrufs liegt. Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer in der Belehrung auf sein Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen worden ist und zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Ist der Hinweis unterblieben, muss der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.

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