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Stand:geändert am 17.09.2021 | Thema Verbraucherschutz Private Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Nicht immer kommt man dabei mit dem Schrecken davon. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn sich der Unfall bei der Arbeit, in der Schule oder am Ausbildungsplatz beziehungsweise auf dem Weg dorthin ereignet. Im privaten Bereich jedoch, zum Beispiel beim Spaziergang mit dem Hund oder beim Fensterputzen, sind Sie nicht abgesichert. Hier greift eine private Unfallversicherung.

Wozu dient eine private Unfallversicherung?

Wer Opfer eines Unfalls wird, hat daraus oftmals teils erhebliche einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen zu tragen – zum Beispiel aufgrund von langfristigen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder durch Rettungsmaßnahmen. Die private Unfallversicherung macht es möglich, derartige Vermögensschäden abzusichern: Sie zahlt nach einem Unfall die im Vertrag vereinbarte Leistung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich maßgeblich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Die Krankenversicherung übernimmt auch bei Unfällen die Kosten für die Heilbehandlung. Während die Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung akuter Verletzungen übernimmt, erbringt die private Unfallversicherung Leistungen bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Als Versicherungsnehmer können Sie frei mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren, welche Leistungen versichert werden und wie hoch die Versicherungssummen sein sollen. Im Folgenden sind die wichtigsten Leistungsarten genannt, die Sie vertraglich festlegen können:

  • Invaliditätsleistung: Invalidität liegt vor, wenn aufgrund des Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eines Menschen dauerhaft beeinträchtigt wird. Üblicherweise verstehen die Versicherer in ihren Bedingungen unter dauerhafter Beeinträchtigung, dass diese voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und nicht zu erwarten ist, dass sich dieser Zustand ändern wird. Die Versicherungsleistung errechnet sich aus dem Grad der Invalidität, die der Arzt feststellt, beziehungsweise der dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung, für die ein Prozentsatz ermittelt wird, sowie aus der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Leistung im Todesfall
  • Unfallrente
  • Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
  • Übergangsleistung: Bevor der Unfallversicherer zahlt, muss der Grad der Invalidität festgestellt sein, und das kann dauern. Um hier keinen finanziellen Engpass entstehen zu lassen, können Sie eine Übergangsleistung vereinbaren. Diese wird im Unglücksfall sofort gezahlt, noch bevor der Invaliditätsgrad definitiv festgestellt ist.
  • Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze
  • Kosmetische Operationen

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie können den Vertragsinhalt und Versicherungsumfang in der Regel frei mit der Versicherung vereinbaren.

Die Unfallversicherung kommt für jeden in Betracht, der sich gegen das Risiko eines Unfalls und die dadurch entstehenden Belastungen finanziell absichern will. Überlegen Sie vor dem Abschluss einer Unfallversicherung zum Beispiel, welche Versicherungsleistungen bereits durch andere Versicherungen übernommen werden oder welche Versicherungssumme Sie bei einer bleibenden Gesundheitsschädigung erhalten wollen. Sehen Sie sich genau an, wie weit der Versicherungsschutz bei den verschiedenen Anbietern reicht und wann Leistungen ausgeschlossen sind.

Einen weitergehenden Schutz können Sie durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erreichen, die Leistungen bei einer Invalidität aufgrund eines Unfalls, aber auch aufgrund einer Krankheit erbringt. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wird Invalidität durch eine Krankheit ausgelöst.

Welche Probleme können entstehen?

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht: Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen wollen, sind Sie verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft vollständige und richtige Angaben über so genannte gefahrerhebliche Umstände zu machen, etwa zum Gesundheitszustand oder zu besonderen Unfallrisiken wie zum Beispiel durch Extremsportarten. Auf dieser Grundlage wägt die Versicherung ab, welche Risiken in Ihrem Fall bestehen und ob sie Sie überhaupt versichert. Änderungen dieser gefahrenerheblichen Umstände müssen Sie den Versicherer ebenfalls unverzüglich mitteilen. Vorsicht: Ist der Versicherer über Vorerkrankungen und andere Risiken nicht vollständig oder nicht richtig informiert, kann er den Vertrag rückwirkend anpassen, vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen oder anfechten.
  • Fristen: Leistungen für einen Unfall müssen Sie innerhalb der Fristen geltend machen, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind. Sonst können Sie den Anspruch auf eine Leistung verlieren.
  • Leistungsausschluss: In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz in den Bedingungen von vornherein ausgeschlossen. So besteht zum Beispiel bei Unfällen, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verursacht wurden, kein Versicherungsschutz. Unfälle, die durch eine Straftat oder durch Kriegsereignisse verursacht wurden, sind ebenfalls nicht abgedeckt. Genaue Angaben finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
  • Der Unfallversicherer zahlt Leistungen allein für die Folgen eines Unfalls, wenn dieser also zu Gesundheitsschädigungen führt. Wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen, wird der Versicherer die Leistungen aus der Unfallversicherung unter Umständen kürzen.

Was muss ich nach einem Unfall beachten?

  • Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und dem Versicherer den Unfall melden.
  • Sie sind verpflichtet, die Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und unverzüglich dem Versicherer zuzuleiten.
  • Sie müssen sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen lassen.
  • Über einen tödlichen Unfall muss der Erbe oder ein sonstiger Anspruchsberechtigter die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden informieren.
  • Im Vertrag über die private Unfallversicherung sind verschiedene Fristen vereinbart, die Sie beachten müssen. Dies betrifft insbesondere den Eintritt, die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung einer Invalidität: Die Versicherungsbedingungen legen üblicherweise fest, dass die Invalidität innerhalb von 12 oder 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich schriftlich festgestellt und von Ihnen geltend gemacht sein muss.

Wo kann ich eine private Unfallversicherung abschließen?

Eine private Unfallversicherung können Sie beim Versicherer (zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter wenden.

Was kostet die private Unfallversicherung?

Der Beitrag für eine private Unfallversicherung hängt insbesondere von den gewählten Leistungen ab, die sich je nach Tarif und Anbieter erheblich unterscheiden können. Ein Preisvergleich kann sich lohnen, aber achten Sie dabei unbedingt auch auf den jeweiligen Versicherungsschutz!

Den Beitrag für die private Unfallversicherung können Sie gegebenenfalls in der Steuererklärung geltend machen.

Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?

Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer zur Verfügung stellen:

  • Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen.
  • Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB).

Was muss ich bei einer Kündigung der privaten Unfallversicherung beachten?

Wenn Sie die Unfallversicherung kündigen wollen, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum vereinbarten Ablaufdatum beziehungsweise nach einer Verlängerung zum Ende des Versicherungsjahrs einhalten. Auch der Versicherer kann unter diesen Voraussetzungen kündigen.

Sie oder der Versicherer können die Unfallversicherung auch dann kündigen, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat oder wenn Sie gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder dem Versicherer in der Regel innerhalb eines Monats nach der Leistung oder nach der Beendigung des Rechtsstreits zugehen.

Wie werden Unfallversicherer beaufsichtigt?

Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.

Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen prüft die BaFin nicht vorab. Sie genehmigt auch nicht die Versicherungsbedingungen. Die Unfallversicherer sind grundsätzlich darin frei, wie sie den Umfang des Versicherungsschutzes gestalten und unter welchen Voraussetzungen sie Anträge annehmen wollen.

Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wo kann ich mich genauer informieren?

Hier können Sie weitere Informationen erhalten:

Weitere Fragen & Antworten zur privaten Unfallversicherung

Wo finde ich Informationen über die gesetzliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems. Sie wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie unter anderem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und beim Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV.

Was ist eine dynamische Unfallversicherung?

Bei der dynamischen Unfallversicherung vereinbaren die Vertragsparteien planmäßige jährliche Erhöhungen der Versicherungssummen und des Beitrags. Hierfür gibt es verschiedene Modelle. Die jährliche Erhöhung kann sich an der Steigerung des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung orientieren. Es kann aber auch eine Erhöhung um einen festen Prozentsatz vereinbart werden.

Vor dem Erhöhungstermin erhalten die Versicherungsnehmer eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung. Jeder Erhöhung kann innerhalb bestimmter vereinbarter Fristen widersprochen werden. Darüber hinaus haben sowohl die Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Recht, die Vereinbarung für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages zu widerrufen.

Was ist eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR)?

Bei dieser Sonderform der privaten Unfallversicherung besteht für die Versicherungsnehmer zusätzlich zu dem Versicherungsschutz bei Unfällen (Unfallversicherung) aus den Beiträgen ein garantierter Anspruch auf Rückzahlung zum vereinbarten Ablauftermin oder im Todesfall (Kapitalversicherung). Im Vergleich zu einer reinen Risikounfallversicherung sind die Beiträge höher und die Laufzeit länger. Die UBR wird nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Die Beiträge setzen sich aus drei Teilen zusammen: dem Risikoanteil (für die Deckung der Versicherungsfälle), dem Kostenanteil (für die Vertragseinrichtung und -verwaltung) sowie dem Sparanteil (wird verzinst und dient der Sicherstellung des Rückzahlungsanspruchs).

Der Rückzahlungsanspruch entspricht in der Regel dem gezahlten Beitrag ohne Versicherungssteuer und Teilzahlungszuschläge. Den Rückzahlungsanspruch pro Jahr der Beitragszahlung weist der Versicherer sowohl im Antrag als auch im Versicherungsschein aus. Er ist insbesondere in den ersten Jahren der Versicherung wesentlich niedriger als die Summe der bis dahin aufgewendeten Beiträge.

Was ist eine Kinder-Unfallversicherung?

Die Kinder-Unfallversicherung ist eine Sonderform der privaten Unfallversicherung. Sie wird in der Regel von den Erziehungsberechtigten als Versicherungsnehmern für das Kind als im Versicherungsfall begünstigte Person abgeschlossen. Die Kinder-Unfallversicherung bietet den in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen geregelten Versicherungsschutz, enthält darüber hinaus aber noch einige besondere Regelungen für Kinder. So sind in der Regel für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr Vergiftungen durch versehentliche Einnahme von schädlichen Stoffen (mit Ausnahme von Nahrungsmittelvergiftungen) in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Zudem wird die Versicherung üblicherweise bei Tod des Versicherungsnehmers beitragsfrei weitergeführt, sofern dieser bei Beginn der Versicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die Anwendung des (in der Regel) günstigeren Tarifs für Kinder endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach ist der Tarifbeitrag für Erwachsene zu zahlen.

Einige Versicherer bieten als Ergänzung zur Kinder-Unfallversicherung auch Versicherungsschutz für bleibende Schäden, die bei Kindern durch Krankheiten entstehen (Kinder-Invaliditätsversicherung).

Warum sind dauernd pflegebedürftige Personen sowie geistig oder psychisch Erkrankte nicht in der privaten Unfallversicherung versicherbar?

Die Vertragsbedingungen der meisten Unfallversicherer enthalten die Bestimmung, dass dauernd pflegebedürftige Personen sowie geistig oder psychisch Erkrankte nicht versicherbar sind. Diese Regelung soll die Versicherungsnehmer in erster Linie davor schützen, Beiträge ohne sinnvollen Versicherungsschutz zahlen zu müssen. Hintergrund ist, dass die jedem Unfallversicherungsvertrag zugrundeliegenden Bedingungen Regelungen enthalten, die den Versicherer berechtigen, Personen mit Vorerkrankungen Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise zu versagen. Gesundheitsschädigungen sind nämlich in der Unfallversicherung nur insoweit vom Versicherungsschutz umfasst, als sie durch ein Unfallereignis hervorgerufen werden. Der Unfallversicherer ist also grundsätzlich für die Folgen eines Unfallereignisses leistungspflichtig, nicht jedoch für bereits vorliegende Krankheiten oder Gebrechen. Personen, die wegen ihres Gesundheitszustands keine oder nur gekürzte Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten können, sollen aber auch nicht beitragspflichtig sein. Die betroffenen Personen sollen also vor Beitragsverpflichtungen ohne Anspruch auf adäquate Gegenleistung geschützt werden.

Muss der Versicherer Änderungen des Vertrags, wie etwa eine Verringerung der Versicherungssumme, während der Vertragslaufzeit akzeptieren?

Nein, denn in der privaten Unfallversicherung gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, einer von Ihnen gewünschten Änderung eines bestehenden Vertrags zuzustimmen. Es liegt allein im Ermessen des Unternehmens, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen es Änderungsanträgen stattgibt.

Kann ich meine Unfallversicherung wegen Arbeitslosigkeit kündigen?

Nein, eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit wegen Arbeitslosigkeit besteht nicht.

Ein Vertreter hat mir gleich drei Unfallversicherungen "aufgeschwatzt". Kann ich dagegen vorgehen?

Bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung. Eine Überversicherung kann bei Summenversicherungen nicht entstehen. Es ist also möglich, mehrere Verträge nebeneinander abzuschließen.

Sie haben aber nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, sich von den Verträgen wieder zu lösen, indem Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben. Den Widerruf müssen Sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen in Textform gegenüber dem Versicherer erklären. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich und zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer vom Versicherer den Versicherungsschein und die Vertragsbedingungen (einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) erhalten hat und der Versicherer diesen über das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgenschriftlich belehrt hat.

Ich habe eine Unfallversicherung abgeschlossen, obwohl ich bereits eine habe. Kann ich den neuen Vertrag kündigen?

Sie können den Vertrag nur unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist beenden. Ein „Sonderkündigungsrecht“ besteht durch die Doppelversicherung nicht.

Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung. Es können in diesem Bereich mehrere Verträge abgeschlossen werden. Im Schadenfall erhalten Sie aus allen Verträgen dann die vereinbarte Leistung. Sie müssen jedoch die Versicherer über das Bestehen des anderen Vertrags informieren, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Was ist eine Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die bestimmten Verletzungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen feste Prozentsätze der Invalidität zuordnet.

Gibt es eine Gliedertaxe, an die alle Versicherer gebunden sind?

Nein. Jedes Unternehmen kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Gliedertaxe eigenständig festlegen.

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