Stand:geändert am 10.04.2024 | Thema Verbraucherschutz Private Unfallversicherung
Inhalt
- Wozu dient eine private Unfallversicherung?
- Was leistet eine private Unfallversicherung?
- Wer braucht eine private Unfallversicherung?
- Welche Probleme können entstehen?
- Was muss ich nach einem Unfall beachten?
- Wo kann ich eine private Unfallversicherung abschließen?
- Was kostet die private Unfallversicherung?
- Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?
- Was muss ich bei einer Kündigung der privaten Unfallversicherung beachten?
- Wie werden Unfallversicherer beaufsichtigt?
- Weitere Fragen & Antworten zur privaten Unfallversicherung
Ein Unfall ist schnell passiert. Nicht immer kommt man dabei mit dem Schrecken davon. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn sich der Unfall bei der Arbeit, in der Schule oder am Ausbildungsplatz beziehungsweise auf dem Weg dorthin ereignet. Im privaten Bereich jedoch, zum Beispiel beim Spaziergang mit dem Hund oder beim Fensterputzen, sind Sie nicht abgesichert. Hier greift eine private Unfallversicherung.
Wozu dient eine private Unfallversicherung?
Wer Opfer eines Unfalls wird, hat daraus oftmals teils erhebliche einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen zu tragen – zum Beispiel aufgrund von langfristigen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder durch Rettungsmaßnahmen. Die private Unfallversicherung macht es möglich, derartige Vermögensschäden abzusichern: Sie zahlt nach einem Unfall die im Vertrag vereinbarte Leistung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich maßgeblich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Die Krankenversicherung übernimmt auch bei Unfällen die Kosten für die Heilbehandlung. Während die Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung akuter Verletzungen übernimmt, erbringt die private Unfallversicherung Leistungen bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
Was leistet eine private Unfallversicherung?
Als Versicherungsnehmer können Sie frei mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren, welche Leistungen versichert werden und wie hoch die Versicherungssummen sein sollen. Im Folgenden sind die wichtigsten Leistungsarten genannt, die Sie vertraglich festlegen können:
- Invaliditätsleistung: Invalidität liegt vor, wenn aufgrund des Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit eines Menschen dauerhaft beeinträchtigt wird. Üblicherweise verstehen die Versicherer in ihren Bedingungen unter dauerhafter Beeinträchtigung, dass diese voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und nicht zu erwarten ist, dass sich dieser Zustand ändern wird. Die Versicherungsleistung errechnet sich aus dem Grad der Invalidität, die der Arzt feststellt, beziehungsweise der dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung, für die ein Prozentsatz ermittelt wird, sowie aus der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Leistung im Todesfall
- Unfallrente
- Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld
- Übergangsleistung: Bevor der Unfallversicherer zahlt, muss der Grad der Invalidität festgestellt sein, und das kann dauern. Um hier keinen finanziellen Engpass entstehen zu lassen, können Sie eine Übergangsleistung vereinbaren. Diese wird im Unglücksfall sofort gezahlt, noch bevor der Invaliditätsgrad definitiv festgestellt ist.
- Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze
- Kosmetische Operationen
Wer braucht eine private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie können den Vertragsinhalt und Versicherungsumfang in der Regel frei mit der Versicherung vereinbaren.
Die Unfallversicherung kommt für jeden in Betracht, der sich gegen das Risiko eines Unfalls und die dadurch entstehenden Belastungen finanziell absichern will. Überlegen Sie vor dem Abschluss einer Unfallversicherung zum Beispiel, welche Versicherungsleistungen bereits durch andere Versicherungen übernommen werden oder welche Versicherungssumme Sie bei einer bleibenden Gesundheitsschädigung erhalten wollen. Sehen Sie sich genau an, wie weit der Versicherungsschutz bei den verschiedenen Anbietern reicht und wann Leistungen ausgeschlossen sind.
Einen weitergehenden Schutz können Sie durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erreichen, die Leistungen bei einer Invalidität aufgrund eines Unfalls, aber auch aufgrund einer Krankheit erbringt. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wird Invalidität durch eine Krankheit ausgelöst.
Welche Probleme können entstehen?
- Vorvertragliche Anzeigepflicht: Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen wollen, sind Sie verpflichtet, der Versicherungsgesellschaft vollständige und richtige Angaben über so genannte gefahrerhebliche Umstände zu machen, etwa zum Gesundheitszustand oder zu besonderen Unfallrisiken wie zum Beispiel durch Extremsportarten. Auf dieser Grundlage wägt die Versicherung ab, welche Risiken in Ihrem Fall bestehen und ob sie Sie überhaupt versichert. Änderungen dieser gefahrenerheblichen Umstände müssen Sie den Versicherer ebenfalls unverzüglich mitteilen. Vorsicht: Ist der Versicherer über Vorerkrankungen und andere Risiken nicht vollständig oder nicht richtig informiert, kann er den Vertrag rückwirkend anpassen, vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen oder anfechten.
- Fristen: Leistungen für einen Unfall müssen Sie innerhalb der Fristen geltend machen, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sind. Sonst können Sie den Anspruch auf eine Leistung verlieren.
- Leistungsausschluss: In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz in den Bedingungen von vornherein ausgeschlossen. So besteht zum Beispiel bei Unfällen, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verursacht wurden, kein Versicherungsschutz. Unfälle, die durch eine Straftat oder durch Kriegsereignisse verursacht wurden, sind ebenfalls nicht abgedeckt. Genaue Angaben finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
- Der Unfallversicherer zahlt Leistungen allein für die Folgen eines Unfalls, wenn dieser also zu Gesundheitsschädigungen führt. Wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen, wird der Versicherer die Leistungen aus der Unfallversicherung unter Umständen kürzen.
Was muss ich nach einem Unfall beachten?
- Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und dem Versicherer den Unfall melden.
- Sie sind verpflichtet, die Unfallanzeige wahrheitsgemäß auszufüllen und unverzüglich dem Versicherer zuzuleiten.
- Sie müssen sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen lassen.
- Über einen tödlichen Unfall muss der Erbe oder ein sonstiger Anspruchsberechtigter die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden informieren.
- Im Vertrag über die private Unfallversicherung sind verschiedene Fristen vereinbart, die Sie beachten müssen. Dies betrifft insbesondere den Eintritt, die ärztliche Feststellung und die Geltendmachung einer Invalidität: Die Versicherungsbedingungen legen üblicherweise fest, dass die Invalidität innerhalb von 12 oder 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich schriftlich festgestellt und von Ihnen geltend gemacht sein muss.
Wo kann ich eine private Unfallversicherung abschließen?
Eine private Unfallversicherung können Sie beim Versicherer (zum Beispiel in dessen Geschäftsstelle oder über das Internet) abschließen. Sie können sich auch an einen Versicherungsmakler, einen Versicherungsvertreter oder einen unabhängigen Versicherungsberater wenden.
Was kostet die private Unfallversicherung?
Der Beitrag für eine private Unfallversicherung hängt insbesondere von den gewählten Leistungen ab, die sich je nach Tarif und Anbieter erheblich unterscheiden können. Ein Preisvergleich kann sich lohnen, aber achten Sie dabei unbedingt auch auf den jeweiligen Versicherungsschutz!
Den Beitrag für die private Unfallversicherung können Sie gegebenenfalls in der Steuererklärung geltend machen.
Welche Informationen muss der Anbieter mir zur Verfügung stellen?
Folgende Informationen muss Ihnen der Versicherer zur Verfügung stellen:
- Produktinformationsblatt: Es enthält in kompakter Form die wichtigsten Informationen zum Vertrag. Zum Beispiel zum Versicherungsschutz, zum Beitrag und zu Kündigungsfristen.
- Kundeninformation: Sie enthält Informationen zum Versicherer, zur angebotenen Leistung, zum Vertrag und zu Rechtsschutzmöglichkeiten.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB).
Was muss ich bei einer Kündigung der privaten Unfallversicherung beachten?
Wenn Sie die Unfallversicherung kündigen wollen, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum vereinbarten Ablaufdatum beziehungsweise nach einer Verlängerung zum Ende des Versicherungsjahrs einhalten. Auch der Versicherer kann unter diesen Voraussetzungen kündigen.
Sie oder der Versicherer können die Unfallversicherung auch dann kündigen, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat oder wenn Sie gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder dem Versicherer in der Regel innerhalb eines Monats nach der Leistung oder nach der Beendigung des Rechtsstreits zugehen.
Wie werden Unfallversicherer beaufsichtigt?
Die BaFin beaufsichtigt die inländischen Versicherungsunternehmen und überwacht deren gesamten Geschäftsbetrieb. Zu den Aufgaben der BaFin gehört es auch, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen und finanziellen Interessen der Gesamtheit der Versicherten ausreichend gewahrt bleiben. Um die Interessen der Gesamtheit der Versicherten zu schützen, nimmt die BaFin Ihre Beschwerden über Versicherungsunternehmen entgegen. Die BaFin darf aber nicht Ihre individuellen Rechte im Einzelfall durchsetzen. Hierfür sind die Gerichte zuständig.
Qualität und Inhalt von Versicherungsverträgen prüft die BaFin nicht vorab. Sie genehmigt auch nicht die Versicherungsbedingungen. Die Unfallversicherer sind grundsätzlich darin frei, wie sie den Umfang des Versicherungsschutzes gestalten und unter welchen Voraussetzungen sie Anträge annehmen wollen.
Wenn die BaFin feststellt, dass Versicherungsbedingungen gegen (insbesondere verbraucherschützende) Gesetze oder gegen die (höchstrichterliche) Rechtsprechung verstoßen, kann sie Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Missstand zu beseitigen oder zu verhindern.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wo kann ich mich genauer informieren?
Hier können Sie weitere Informationen erhalten:
- bei den Versicherungsunternehmen, die selbst Auskunft zum genauen Vertragsinhalt und Umfang der Leistungen geben können
- bei den örtlichen Verbraucherzentralen und bei anderen Verbraucherschutzverbänden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen
- auf der Internetseite des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
- in einschlägigen Medien