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Versicherungsverträge kündigen - Fragen & Antworten

Unter welchen Voraussetzungen können Versicherungsverträge gekündigt werden?

Grundsätzlich können die Vertragsparteien (Versicherungsnehmer und Versicherer) die Laufzeit des Versicherungsvertrages frei bestimmen. Der Vertrag kann bei Vorliegen der Voraussetzungen ordentlich, außerordentlich oder nach einem gesetzlich geregelten Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Die vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten sind häufig in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Bitte sehen Sie in den Ihnen vom Versicherer übersandten Bedingungswerken nach. Das Recht zur Kündigung kann sich auch direkt aus dem Gesetz ergeben.

Allgemein bestehen für die Kündigung eines Versicherungsvertrages in § 11 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) folgende Vorgaben:

  • Die Kündigungsfrist muss für beide Vertragsparteien gleich lang sein. Sie darf einen Monat nicht unterschreiten und drei Monate nicht überschreiten.
  • Ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Versicherungsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien grundsätzlich nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.
  • Sofern ein Versicherungsvertrag für eine Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, besteht für den Versicherungsnehmer bereits ab dem Ende des dritten Versicherungsjahres und dann zum Ende jedes folgenden Versicherungsjahres ein Sonderkündigungsrecht (Kündigungsfrist drei Monate).

Es bedarf keiner ausdrücklichen Kündigung, wenn im Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass dieser ausschließlich während eines bestimmten Zeitraumes gilt und dann automatisch endet. Ansonsten können sich Versicherungsverträge, die für eine bestimmte Zeit eingegangen werden und bei denen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die automatische Verlängerung um jeweils maximal ein Jahr vorgesehen ist, von Jahr zu Jahr verlängern (sogenannte Verlängerungsklausel), wenn sie nicht gekündigt werden.

Für die Lebens- und Krankenversicherung gelten Sonderregelungen.

Wann kann ich meinem Versicherungsvertrag widersprechen? Welche Fristen muss ich beachten?

Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen - bei der Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen – widerrufen (vgl. §§ 8, 152 VVG). Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinformationen sowie die Widerrufsbelehrung dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.

Habe ich ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer meine Prämie erhöht?

Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer bei jeder Prämienerhöhung außerordentlich kündigen, die der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel vorgenommen hat (§§ 40, 205 Abs. 4 VVG). Dies gilt aber nur, wenn die Erhöhung erfolgt, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert. Frist: innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

Ist der Versicherer verpflichtet, eine Kündigung durch den Versicherungsnehmer schriftlich zu bestätigen?

Nein. Grundsätzlich obliegt der Beweis des Zugangs der Kündigung beim Versicherer dem kündigenden Versicherungsnehmer (etwa durch Einschreiben mit Rückschein). Allerdings kann der Versicherer nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine unwirksame Kündigung unverzüglich zurückzuweisen.