BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:11.12.2018, Stand:geändert am 28.10.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA)

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. August 2021 geltenden, durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) eingeführten, gesetzlichen Änderungen des GwG sowie an den im Juni 2021 veröffentlichten Besonderen Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute angepasst. Zudem wurden überwiegend redaktionelle Anpassungen sowie singuläre inhaltliche Anpassungen vorgenommen.

Die Auslegungs- und Anwendungshinweise richten sich an alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen.