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Erscheinung:20.04.2018 | Thema Geldwäschebekämpfung Fehlende oder unvollständige Angaben: Leitlinien für Zahlungsdienstleister

Gemeinsame Leitlinien nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe Zahlungsdienstleister das Fehlen oder die Unvollständigkeit von Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten feststellen können, und zu den empfohlenen Verfahren für die Bearbeitung eines Geldtransfers, bei dem die vorgeschriebenen Angaben fehlen zu Risikofaktoren