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Erscheinung:01.01.2016 | Thema Berichtspflichten Meldebogen für die Offenlegung von Informationen über die Ausübung von Optionen

Die Offenlegung der in Artikel 4 genannten Informationen erfolgt durch Ausfüllen des folgenden Meldebogens. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich sämtliche Verweise auf Richtlinie 2009/138/EG.