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Erscheinung:06.04.2016, Stand:geändert am 11.04.2016 Eingaben an die BaFin zu MiFID II, MiFIR und Art. 4 MAR

Wenn Sie als Handelsplatz, Unternehmen oder Verband zum Themenkomplex MiFID II/MiFIR beziehungsweise Art. 4 MAR eine Frage an die BaFin richten möchten, können Sie ihr diese mit dem beigefügten Formblatt („Eingabe-Dokument“) direkt per E-Mail zusenden.

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