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Erscheinung:14.11.2018 | Thema Compliance Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans

Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen; Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (Aufsichtsbehörde: EZB)