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Erscheinung:24.07.2014, Stand:geändert am 13.02.2024 | Thema BaFin-Finanzierung Antrag auf Berücksichtigung der Abzugsposten nach § 16j Abs. 2 FinDAG für Wertpapierdienstleister

Antrag auf Berücksichtigung der Abzugsposten nach § 16j Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) bei der Ermittlung der Umlage der Kosten für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel sowie Bestätigung der Beträge der Abzugsposten durch den Wirtschaftsprüfer, den vereidigten Buchprüfer oder die Buchprüfungsgesellschaft für den Bereich „übrige Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ i. S. d. § 16j Abs. 1 Nr. 3 FinDAG