Aufsicht über Kreditinstitute


Kapitel III

Laufende Aufsicht über die Institute

1 Kreditinstitute

1.1 Aktuelle Entwicklungen im Bankwesen

Erhebliche Gewinneinbrüche oder spektakuläre Schieflagen waren im Jahr 1999 lediglich bei einigen Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Spezialbanken zu beobachten. Die einzelnen Problemfälle trübten jedoch nicht das Gesamtbild einer von größeren Krisen verschont gebliebenen Branche.

Die bereits in den Vorjahren deutlich gewordenen strukturellen Anpassungsprozesse sind insbesondere von den Großbanken weiter vorangetrieben worden. Als trendbildender Faktor ist in erster Linie die zunehmende Bedeutung des Investmentbanking zu nennen. Hier trat insbesondere die Deutsche Bank hervor, die ihren Focus ganz deutlich auf diesen Geschäftsbereich verschoben hat.

Die deutschen Großbanken betreiben einen regen Handel mit Aktien, Optionen und anderen Finanzinstrumenten. Außerordentlich hohe Provisionserträge konnten auch durch die Begleitung des erstmaligen Börsengangs von Unternehmen erzielt werden (Initial Public Offering). Weitere Provisionen fielen durch die Plazierung von Effekten beim anlagesuchenden Publikum an. Lediglich bei der Anbahnung von Firmenkäufen oder Fusionen (Merger & Acquisition) waren die Aktivitäten der Großbanken infolge der übermächtigen Konkurrenz der US-Investmentbanken weniger ausgeprägt.

Weiterer Vormarsch des Investmentbanking

Aufgrund der anhaltend niedrigen Margen im Firmenkundenkreditgeschäft waren viele Institute gezwungen, ihre Aktivitäten in dieser Sparte weiter zurückzuführen. Ein stärkeres Engagement zeigten viele Banken in der Regel nur bei den Firmenkunden, die neben Krediten noch andere profitablere Finanzdienstleistungen in Anspruch genommen hatten.

Firmenkunden-
kreditgeschäft

Die ebenfalls schwache Rentabilität im Retailgeschäft löste einschneidende und bei vielen Instituten noch nicht abgeschlossene Maßnahmen zur Verbesserung der Kostenstruktur aus. Rationalisierungsmaßnahmen wie die Straffung der Filialnetze, die Verlagerung von Abwicklungs- und Verwaltungsfunktionen in die Zentrale oder auf andere spezialisierte Unternehmen (Outsourcing) standen dabei im Vordergrund. Die Folge war ein weiterer Personalabbau im Privatkundengeschäft der Kreditinstitute, der noch fortdauern wird. Den dadurch erzielten Einsparungen standen

Schwache Rentabilität im Retailgeschäft

   

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allerdings erhöhte Aufwendungen für den Ausbau alternativer Vertriebswege insbesondere durch die Nutzung des Internets gegenüber. Diese Entwicklung dürfte sich auch in nächster Zukunft fortsetzen.

Ertragslage

Die Ertragslage der deutschen Kreditinstitute ist 1999 trotz des zunehmendes Drucks auf die Margen im Kreditgeschäft weitgehend stabil geblieben. Hierzu haben steigende Überschüsse aus dem Handels- und Provisionsgeschäft beigetragen. Genossenschaftsbanken und Sparkassen betreiben das Handels- und Provisionsgeschäft jedoch nur in sehr geringem Umfang. Bedingt durch die Ausrichtung auf das Kreditgeschäft hatten einige Kreditgenossenschaften, Sparkassen und Spezialbanken daher Ertragsprobleme zu verkraften.

Abgesehen von dem Fall "Holzmann" gab es im Jahr 1999 keine spektakulären und für die Branche folgenreichen Zusammenbrüche auf der Kundenseite. Allerdings blieb der für Bewertungskorrekturen erforderliche Aufwand angesichts der fortbestehenden Risiken im Immobilien- und Firmenkreditgeschäft noch bei vielen Kreditinstituten auf vergleichsweise hohem Niveau.

Im Hinblick auf die Ertragssituation deutscher Banken konnte der Abstand zu den erfolgreichen internationalen Konkurrenten im Jahr 1999 nicht wesentlich verringert werden. Das ist wohl in erster Linie auf das weiterhin hohe Kostenniveau bei den großen deutschen Kreditinstituten zurückzuführen.

Beratungsbedarf der Banken

Die 6. KWG-Novelle und die damit einhergehende Erweiterung der erlaubnispflichtigen Geschäftsaktivitäten führte zu einem erhöhten Beratungsbedarf bei den Banken. Viele Institute informierten sich daher vorab bei der deutschen Aufsicht über die einzelnen erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte.

1.2 Kreditbanken

Fusionen

Die Zahl der vom Bundesaufsichtsamt beaufsichtigten Kreditbanken verringerte sich wegen Fusionen im Verlauf des Jahres von 205 auf 192 Institute. Die Zahl der Zusammenschlüsse ist eher gering, wenn man berücksichtigt, welche Erwartungen aufgrund der Globalisierung an die Bedeutung von Fusionen geknüpft wurden. Die bedeutendsten Fusionen im Jahr 1999 hatten konzerninterne Bereinigungen, wie die Aufnahme der Berliner Bank in die Bankgesellschaft Berlin, oder auch strategische Komplementär-Überlegungen, wie beispielsweise bei der Fusion zwischen der DekaBank GmbH und der DGZ-Deutsche Kommunalbank, zum Ziel. Der oft beklagte Kostendruck aufgrund kleiner Betriebsgrößen spielte nach den Erkenntnissen des Bundesaufsichtsamtes offenbar keine ausschlaggebende Rolle.

   

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Bezieht man allerdings den Erwerb strategischer Beteiligungen mit in die Betrachtung ein, so sind zwei Engagements ausländischer Großbanken auf dem deutschen Markt bemerkenswert: zum einen der Erwerb der BfG-Bank AG durch die schwedische Skandinaviska Enskilda Banken AB und zum anderen die inzwischen stark ausgebaute Mehrheitsbeteiligung der ING Bank N.V. an der BHF-Bank AG. Die ING Bank N.V. erwarb darüber hinaus eine 49-Prozent-Beteiligung an der Allgemeinen Deutschen Direktbank. Vergleichbare Beteiligungskäufe deutscher Institute hatte es, außer dem bereits im Vorjahr bekanntgegebenen Zusammenschluß der Deutschen Bank mit Bankers Trust, weder in Deutschland noch auf ausländischen Finanzmärkten gegeben. Der Beteiligungserwerb ausländischer Konzerne an der BHF-Bank und der BfG-Bank veranlaßte das Aufsichtsamt, die Erwerbsvorgänge mit den für die Konzernmütter zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden zu erörtern. Bei diesem Treffen wurden Informationen über die betroffenen Institute ausgetauscht und die Basis für eine enge Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung der Bankkonzerne gelegt.

Beteiligungserwerb durch ausländische Institute

Die bestehende Kooperation mit den US-Aufsehern bewährte sich insbesondere bei der Integration von Bankers Trust in die Deutsche Bank. Durch eine Vielzahl von Gesprächen mit den US-amerikanischen Aufsichtsbehörden wurde die Integration von Bankers Trust in die Deutsche Bank eng begleitet. Hierbei wurden detaillierte Absprachen über geplante Prüfungen und das weitere - auch gemeinsame – aufsichtliche Vorgehen in diesem Fusionsfall getroffen.

Bankers Trust/Deutsche Bank

Die Situation der Kreditbanken war nicht unwesentlich von dem vorherrschenden Kostendruck im Kreditgewerbe geprägt. Entsprechende Rationalisierungsbemühungen konzentrierten sich auf die Straffung der Arbeitsabläufe und die Verlagerung der Abwicklungstätigkeiten in die Zentrale. Mehrere Institute lagerten bankbetriebliche Teilbereiche vollständig auf externe Unternehmen aus. Bei einigen Banken übernahm ein externes Unternehmen beispielsweise das Kreditscoringsystem. Für das Bundesaufsichtsamt ist in solchen "Outsourcing-Fällen" unabdingbar, daß die Verlagerung der Teilbereiche ihrer Natur nach zulässig ist und ggf. das Weisungsrecht der auslagernden Kreditinstitute nach Maßgabe des § 25 Abs. 2 KWG gegenüber dem "Insourcer" hinreichend begründet wurde. Die Auslagerung von Geschäftsbereichen darf auch nicht dazu führen, daß die Prüfungsrechte des Bundesaufsichtsamtes beeinträchtigt werden. Das BAKred wird mit einer allgemeinen Verlautbarung zum Thema Outsourcing die Regelungen des § 25 Abs. 2 KWG konkretisieren.

Outsourcing

   

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Verdrängung der klassischen Vertriebswege

Die Nutzung des Internet hat erhebliche Auswirkungen auf die traditionellen Vertriebswege der Institute. Neben dem Telefonbanking legten im Jahr 1999 vor allem große Institute - dem Gedanken des Multiple Channel System folgend - die Grundlagen für einen breiteren Einsatz des Internet (Internetbanking). Insbesondere die stark expandierenden Direktbanken setzten diese Form der Geschäftsabwicklung ohne Zweigstellennetz wirkungsvoll ein. Bei einigen Instituten wird das Internetbanking von eigens dafür gegründeten Tochtergesellschaften betrieben. Bis zum Jahresende 1999 beobachtete das BAKred technische Schwierigkeiten der Direktbanken - vor allem bei der Auftragsannahme - nur vereinzelt. Die erheblichen technischen Probleme zu Beginn des Jahres 2000 machten jedoch das Einschreiten der Aufsicht erforderlich. Das Bundesaufsichtsamt ordnete daher bei einigen Direktbanken Sonderprüfungen nach § 44 KWG an, um sich ein Bild über die Funktionsfähigkeit der Abwicklungssysteme in den betroffenen Direktbanken verschaffen zu können.

Kredit- und Marktpreis-
risiken

Die bestehenden Risikopotentiale im Kreditgeschäft konnten auch im Auslandskreditgeschäft der Institute nicht nachhaltig abgebaut werden. In einem Fall führte das Bundesaufsichtsamt eine ganze Reihe von klärenden Gesprächen mit der Geschäftsleitung bzw. den Prüfern, da die Risiken aus dem Kreditgeschäft bei dieser Großbank ein erhebliches Ausmaß angenommen hatten.

Zusätzliche Verlustgefahren sind im Kreditbankensektor mit den ständig wachsenden Handelsaktivitäten verbunden. Das Aufsichtsamt kontrollierte hierbei, ob die Institute über geeignete Risikoerkennungs- und Risikosteuerungssysteme verfügen. Die erforderlichen Informationen verschafft sich das Aufsichtsamt unter anderem aus den Prüfungsberichten über den Jahresabschluß. Zum Teil mußten auch intensive Gespräche mit den Geschäftsleitern der betroffenen Institute geführt werden. Um einen tieferen Einblick in die implementierten Systeme zu gewinnen, ordnete das Aufsichtsamt Handelsgeschäftsprüfungen an. In diesen Sonderprüfungen wird untersucht, ob die Systeme den "Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute" (MaH) entsprechen. Schließlich gewinnt das BAKred in einigen Fällen mit den Prüfungen der Marktpreisrisikomodelle nach § 32 des Grundsatz I vor Ort detaillierte Kenntnisse über die Risikokontroll- und -steuerungssysteme der geprüften Institute.

Sonderprüfungen nach § 44 KWG

Im Jahr 1999 ordnete das Aufsichtsamt bei den Kreditbanken insgesamt 34 Sonderprüfungen nach § 44 KWG an. Davon betrafen 20 Prüfungsanordnungen die Einhaltung der MaH. In 14 Fällen wurden Prüfungen des Kreditgeschäfts angeordnet. Die mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer untersuchten unter anderem den Umfang der Wertberichtigungen

   

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und die fachgerechte Abwicklung der Kreditengagements. Weitere Anordnungen betrafen die Prüfung der Organisation des Geschäftsbetriebes, das interne Kontrollsystem sowie das Meldewesen der Institute. Darüber hinaus ordnete das BAKred in drei Fällen Nachschauprüfungen an. Nach Auswertung der Sonderprüfungsberichte mußte das BAKred in 13 Fällen gravierende Beanstandungen gegenüber den betroffenen Kreditbanken aussprechen. Das BAKred mußte in einem Fall wegen einer sich abzeichnenden Gefährdung der Einlegergelder eine Aufsichtsperson nach § 46a KWG bestellen. In einem weiteren Fall wurde den Eigentümern die Ausübung der Stimmrechte nach § 2b Abs. 2 KWG untersagt.

Bei der laufenden Aufsichtstätigkeit über die Kreditbanken fielen zahlreiche Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenzen auf. Die Überschreitungen waren regelmäßig auf die Mißachtung einschlägiger Regelungen des Kreditwesengesetzes sowie die Unterschätzung von Kursänderungsrisiken zurückzuführen. Das Bundesaufsichtsamt reagierte in einigen Fällen mit deutlichen Hinweisschreiben an die Geschäftsleitung und brachte die Erwartung zum Ausdruck, daß die Institute künftig Vorsorge für die Einhaltung der Obergrenzen gegenüber Kursveränderungen treffen. Im Einzelfall mußte das Bundesaufsichtsamt darüber entscheiden, ob die Überschreitung der Großkreditgrenze ohne gleichzeitige Abdeckung durch haftendes Eigenkapital hingenommen werden konnte.

Auch im Bereich der Kreditbanken war die Aufsicht mit zahlreichen Neugründungen, Erlaubniserweiterungen und Beteiligungsverkäufen befaßt. Schwierige Fragen warfen ebenso die - durch Verbände nicht vorgeprüften - Vorhaben der Institute auf den Gebieten des Kreditgeschäfts, des Outsourcing, der Innenrevision und der durch Verbriefung von Bilanzwerten angestrebten Eigenkapitalverbesserungen auf. Die Aufsicht führte gerade zu diesen Themen zahlreichende klärende Gespräche mit Banken und Prüfern. Das Bundesaufsichtsamt wandte sein besonderes Interesse den Geschäften der Großbanken, ihrer Organisation sowie den Risikoerkennungs- und -steuerungssystemen zu. Das entspricht der zu Beginn des Jahres beschlossenen Zielvorgabe des Aufsichtsamtes. Die Aufsicht über die Großbanken soll substantiell verstärkt und im Sinne einer risikoorientierten Aufsicht die von den Großbanken ausgehenden Systemrisiken minimieren. Diesem Zweck dient auch die organisatorische Zusammenfassung der Aufsicht über international tätige Großbanken in der Abteilung II des Bundesaufsichtsamtes. Seit dem 31. März 2000 sind damit in der Abteilung II fünf Referate für die Aufsicht über die international tätigen Kreditinstitute (Complex Groups) zuständig.

Um einen noch besseren Einblick in das Auslandsgeschäft international tätiger deutscher Großbanken zu gewinnen, informierte sich das BAKred

Laufende Aufsicht über Kreditbanken

   

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vor Ort bei ausländischen Aufsichtsbehörden und den Niederlassungen und Töchtern der Institute im Ausland (New York, Singapur). Weitere Informationen erhielt das Aufsichtsamt anläßlich der Jahrestreffen mit ausländischen Aufsichtsbehörden.

1.3 Landesbanken

Die Geschäftsstruktur der Landesbanken zeichnet sich durch eine besonders große Vielfalt aus. Die Landesbanken sind einerseits wie normale Geschäftsbanken am Markt tätig, wobei sie das Privatkundengeschäft innerhalb der Sparkassenorganisation in der Regel den örtlichen Sparkassen überlassen. Andererseits sind die Landesbanken aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung auch ein Instrument zur Durchsetzung der Wirtschaftspolitik der Länder. Sie unterstützen im Auftrag der öffentlichen Hand den Wohnungsbau, die gewerbliche Wirtschaft und auch die Landwirtschaft. Nach den Errichtungsgesetzen sind sie außerdem als "Banken des Staates" in besonders starkem Maße in die Finanzierung der Länder und der Kommunen eingeschaltet. Darüber hinaus sind sie als die Zentralinstitute der Sparkassenorganisation tätig. Die Landesbanken übernehmen hierbei Aufgaben, die örtliche Sparkassen aufgrund ihrer geringeren Größe und auch wegen des Regionalprinzips nicht wahrnehmen können. Dazu gehören beispielsweise größere Kreditgewährungen oder die Begleitung von Kreditnehmern im Ausland.

Konsolidierungs-
prozess

Die Aufsicht über die zwölf Landesbanken und über die DGZ DekaBank Deutsche Kommunalbank als Zentralinstitut der Sparkassenorganisation stand im Jahr 1999 unter dem Eindruck eines Konsolidierungsprozesses und strategischen Neuausrichtung der Institute. Auslöser dieser Entwicklung ist insbesondere der verstärkte Gruppenwettbewerb und die fortschreitende Globalisierung. Der Konsolidierungsprozeß hatte Beteiligungsübernahmen, Fusionsüberlegungen aber auch eine verstärkte institutsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Landesbanken zur Folge. Intensiviert wurde das institutsübergreifende Vorgehen insbesondere durch die Zusammenlegung und Ausgründung spezieller Bereiche in gemeinsame Tochterunternehmen.

Wertberichtigungs-
bedarf im internationalen Geschäft

Die nicht unbedeutenden Aktivitäten der Landesbanken auf den internationalen Märkten führte im Kreditgeschäft und auch im Handelsgeschäft zu bisweilen eindrucksvollen Ertragsverbesserungen. Gegenüber dem Inlandsgeschäft wurden jedoch zum Teil deutlich erhöhte Risiken eingegangen. Einige Banken mußten aus diesem Grund bestimmte Engagements in erheblichem Umfang wertberichtigen. Das Bundesaufsichtsamt drängte in diesen Fällen auf zusätzliche Risikovorsorgemaßnahmen. Darüber hinaus überprüfte das BAKred bei den betroffenen Instituten die internen Kontrollmechanismen für die Überwachung der Auslands-

   

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kreditgewährung und die Handhabung von Handelsgeschäften mit dem Ausland genauer. Dabei arbeitete das Bundesaufsichtsamt sehr intensiv und erfolgreich mit den ausländischen Aufsichtsbehörden zusammen.

Die Landesbanken verfügen als Anstalten des öffentlichen Rechts im Gegensatz zu den privaten Geschäftsbanken nur über eingeschränkte Möglichkeiten bei der Eigenkapitalbeschaffung. Dadurch ist das Wachstumspotential der Landesbanken begrenzt, denn nach den bankaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen ist der Geschäftsumfang der Institute abhängig von der Höhe des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals.

Die Eigenkapitalbeschaffung durch Emission neuer Aktien kommt für eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht in Frage. Aufgrund der Sparzwänge bei den öffentlichen Haushalten ist auch die Aufstockung durch die Einbringung von neuem Dotationskapital aus Haushaltsmitteln der Länder nur begrenzt möglich. Auch die Sparkassen können nur eingeschränkt zur Kapitalverbesserung beitragen, da sie schließlich selbst die Eigenkapitalanforderungen einhalten müssen. Infolge internationaler Vorgaben durch den Baseler Ausschuß ist darüber hinaus auch die Beschaffung über eine Aufnahme stiller Beteiligungen nicht mehr ohne Einschränkungen möglich. Somit verbleibt den Landesbanken in der Regel nur die Aufstockung des Eigenkapitals durch Thesaurierung von Gewinnen.

Probleme bei der Eigenkapital-
beschaffung

Weder die Prüfungsberichte über die Jahresabschlüsse noch die Sonderprüfungsberichte nach § 44 KWG zeigten so gravierende Mängel, daß formale bankaufsichtliche Maßnahmen gegenüber den Landesbanken ausgesprochen werden mußten. Das Bundesaufsichtsamt wies jedoch in mehreren Fällen auf Mängel hin und ließ sich deren Beseitigung nachweisen.

Die laufende Aufsicht erforderte eine Vielzahl von Gesprächen mit den Geschäftsleitungen der Landesbanken. Das betraf auch die Filialen bzw. Tochtergesellschaften der Landesbanken im Ausland. Dabei standen vor allem Fragen der organisatorischen Anbindung und der Kontrolle von Auslandsniederlassungen, der Anforderungen an die Organisation von Handelsgeschäften und der Bewertung von Kreditgewährungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilienvorhaben im Inland im Vordergrund.

Prüfungen und laufende Aufsicht

   

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1.4 Sparkassen

Zum Ende des Jahres 1999 überwachte das Bundesaufsichtsamt insgesamt 578 Sparkassen. Mit einer soliden und kostenorientierten Geschäftspolitik gelang es den weitaus meisten Instituten, ihre wirtschaftliche Situation trotz der unbefriedigenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern oder wenigstens zu stabilisieren. Damit konnten die Sparkassen günstige Voraussetzungen dafür schaffen, die Belastungen im Zusammenhang mit der Einführung des EURO und dem Jahr-2000-Problem zu bewältigen. In der Gesamtbetrachtung kann mit einiger Berechtigung davon ausgegangen werden, daß die Institute gestärkt aus dem Jahr 1999 hervorgegangen sind. Welche Auswirkungen die in Brüssel anhängige Klage gegen die Zulässigkeit der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bei öffentlichen Instituten auf den Sparkassensektor haben wird, muß abgewartet werden.

Fusionen

Wie bereits in den Vorjahren waren auch im Jahr 1999 verstärkte Konzentrationstendenzen im Sparkassensektor zu beobachten. Wegen der Fusionen hat sich die Zahl der Sparkassen um 16 Institute verringert. Dabei handelte es sich nur in drei Fällen um wirtschaftlich zwingend erforderliche Fusionen, ohne die die fusionierten Institute nicht mehr lebensfähig gewesen wären. In der Regel waren die Fusionen auf den Abbau von Mehrfachpräsenzen an Standorten zurückzuführen. Die Anzahl der im Jahr 1999 angezeigten, aber noch nicht vollzogenen Zusammenschlüsse macht deutlich, daß auch künftig mit zunehmenden Konzentrationstendenzen im Sparkassensektor zu rechnen ist.

Prüfungen

1999 hat das BAKred insgesamt 185 Sonderprüfungen nach § 44 KWG bei dieser Institutsgruppe angeordnet. Ein Prüfungsschwerpunkt lag erneut auf dem Kreditbereich. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob die Institute die Offenlegungsverpflichtungen des § 18 KWG einhalten. Weitere Schwerpunkte der Prüfungen lagen auf der Innenrevision sowie dem Rechnungswesen und der EDV der Sparkassen. Neben den fachkundigen Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände wurden zunehmend private Wirtschaftsprüfer mit den Prüfungen beauftragt. Handelsgeschäftsprüfungen führten die Prüferteams der Landeszentralbanken durch.

Bankaufsichtliche Maßnahmen

Das Bundesaufsichtsamt mußte 1999 nur in geringem Umfang formale bankaufsichtliche Maßnahmen gegen Sparkassen erlassen. In einigen Fällen wurden Verwarnungen oder Mißbilligungen gegenüber den Geschäftsleitern der Institute ausgesprochen. In der Regel reichten deutliche Hinweise der Prüfer und der Aufsicht aus, um die Geschäftsleitung auf Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

   

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1.5 Kreditgenossenschaften

Die Situation des genossenschaftlich organisierten Bankensektors in Deutschland ist weiterhin stark geprägt von anhaltenden Fusionsanstrengungen. Die Kreditgenossenschaften reagieren damit auf die seit längerer Zeit zu beobachtenden Konzentrationstendenzen in der gesamten Kreditwirtschaft und dem damit einhergehenden Kostendruck. Die Fusionen dienen dem Zweck, zu kostengünstigeren größeren Betriebseinheiten zu gelangen und Mehrfachpräsenzen in einzelnen regionalen Märkten zu beseitigen. Rationalisierungspotentiale werden auch verstärkt im Outsourcing gesehen. Einzelne Geschäftsbereiche der Institute werden dabei entweder auf Nachbargenossenschaften oder auch häufig in eigens für diese Zwecke gegründete Unternehmen des Verbundes der genossenschaftlichen Banken ausgelagert. Das Outsourcing ist insbesondere bei dem weiterhin bestehenden Anspruch der Kreditgenossenschaften auf Präsenz in allen städtischen und ländlichen Regionen eine Möglichkeit, Kosten zu senken.

Anhaltender Konzentrations-
prozeß

Wegen der Fusionen ist die Zahl der Kreditgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1999 weiter zurückgegangen. Von den 2.258 Instituten zu Anfang des Jahres verblieben zum Jahresende noch 2.059.

Die steigende Anzahl der Fusionen im Genossenschaftssektor stellt auch die Aufsicht vor Probleme. Bei anstehenden Fusionsverhaben zwischen einzelnen Instituten stellt sich immer wieder die Frage, ob die bisherigen Geschäftsleiter aus fachlicher Sicht dazu geeignet sind, auch die Leitung des fusionierten und damit größeren Instituts wahrzunehmen. Wenn die Geschäftsleiter aus Sicht des Bundesaufsichtsamtes nicht ausreichend qualifiziert sind, droht nicht selten ein Scheitern der Fusionsverhandlungen. Das Aufsichtsamt wird daher häufig mit der Forderung nach einer großzügigen Beurteilung von Eignungsfragen konfrontiert. In diesen Fällen überprüft das Bundesaufsichtsamt sorgfältig die Grenzen seines Beurteilungsermessens.

Qualifikation der Geschäftsleiter

Die Genossenschaftsbanken mußten im Jahr 1999 erneut hohe Beträge für die Risikovorsorge bereitstellen. Eine Reihe von Instituten war nicht mehr in der Lage, die erforderliche Risikovorsorge aus eigener Kraft zu leisten. In diesen Fällen unterstützt die Sicherungseinrichtung aller genossenschaftlichen Banken die bedrohten Institute und stellt ihnen Garantien und Zuschüsse zur Verfügung. Die Mittel der Sicherungseinrichtung stammen aus den jährlichen Beitragszahlungen aller Kreditgenossenschaften.

Inanspruchnahme der Sicherungsein-
richtung

   

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Wie bereits in den Vorjahren stellte die Sicherungseinrichtung enorm hohe Mittel bereit, damit die Lücken bei den gefährdeten Instituten geschlossen werden konnten. Insgesamt sind 31 Instituten Garantien und Zuschüsse zur Verfügung gestellt worden. Das Bundesaufsichtsamt beobachtet sehr sorgfältig, ob die Sicherungseinrichtung jederzeit ihren Sanierungsaufgaben nachkommen kann.

Die anhaltende Beanspruchung der Sicherungseinrichtung auf hohem Niveau stellt die seit Jahrzehnten bestehende Solidargemeinschaft der Volks- und Raiffeisenbanken auf eine schwere Probe, denn die Sanierungsleistungen zugunsten einzelner Kreditgenossenschaften werden letztlich über die jährlichen Beiträge aller Institute finanziert.

Prüfungen

Das Amt hat insgesamt 1.297 Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses 1998 angefordert. Bei einigen Instituten erfolgte die Anforderung erst aufgrund des Ergebnisses einer vom Bundesaufsichtsamt veranlaßten Sonderprüfung nach § 44 KWG.

1999 ordnete das Aufsichtsamt routinemäßig 242 Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG an. Die Prüfungen nach § 44 KWG wurden fast ausschließlich von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt. Damit konnte sich das Amt einen detaillierten Eindruck von der Ordnungsmäßigkeit der betriebenen Bankgeschäfte bei den betroffenen Instituten verschaffen. Ein Schwerpunkt der Prüfungen lag in der Ermittlung der jeweils aktuellen Risikosituation im Kreditgeschäft. Darüber hinaus sind bei 18 Instituten Anlaßprüfungen durchgeführt worden, so daß das Aufsichtsamt insgesamt bei 260 Genossenschaftsbanken Prüfungen anordnete. Einschließlich der vorgelegten Prüfungsberichte über den Jahresabschluß konnte das Amt bei insgesamt 1.492 Genossenschaftsbanken Einsicht in zumindest einen aktuellen Prüfungsbericht nehmen.

Laufende Aufsicht

Die Aufsicht über die Kreditgenossenschaften war auch 1999 davon geprägt, daß in zahlreichen Fällen Feststellungen in den Prüfungsberichten aufgegriffen werden mußten. Insgesamt wurden 297 Institute wegen gravierender Feststellungen in den Prüfungsberichten angeschrieben. Das Bundesaufsichtsamt hat gegenüber 78 Geschäftsleitern von 54 Instituten Verwarnungen bzw. Mißbilligungen ausgesprochen oder gar Verfahren zur Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes eingeleitet.

   

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1.6 Auslandsbanken

Die Entwicklung der Auslandsbanken wurde auch im Jahr 1999 vor allem durch die fortschreitende Globalisierung der Märkte und die europäische Integration beeinflußt. Mehrere EU-Zweigstellen wurden neu errichtet oder durch die Umwandlung bestehender Tochterbanken geschaffen. Fusionen von Großbanken in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union führten außerdem zur Neuordnung der Niederlassungen. Schließlich beobachtete das BAKred das wachsende Interesse von Instituten aus Staaten außerhalb des EWR, die im zusammenwachsenden europäischen Wirtschaftsraum nicht mehr nur durch eine Vielzahl rechtlich selbständiger Einheiten operieren, sondern über ein Kreditinstitut in einem Mitgliedstaat Zweigniederlassungen in anderen EU-Staaten eröffnen wollen. Die strategische Konzernleitung verbleibt in diesen Fällen jedoch in der Konzernzentrale im Nicht-EWR-Staat. Das ist auch bei den aufsichtlichen Kontakten zu berücksichtigen; mithin sind die im Heimatland des Konzerns zuständigen Aufsichtsbehörden einzubeziehen. Aus diesem Grund führte das Bundesaufsichtsamt mehrere Gespräche mit den Aufsichtsbehörden aus Nicht-EWR-Staaten.

Globalisierung und europäische Integration

Westeuropäische Banken oder Institute aus Übersee nutzten die zahlreichen Privatisierungen von osteuropäischen Banken und kauften diese Institute praktisch "auf". In Deutschland führte dies zu einer rückläufigen Anzahl der von der Privatisierung betroffenen osteuropäischen Banken. Bestimmte Niederlassungen oder Repräsentanzen osteuropäischer Banken in Deutschland wurden entweder von der neuen nicht-deutschen Muttergesellschaft geschlossen oder mit den bereits in Deutschland vorhandenen eigenen Niederlassungen verschmolzen. Künftig ist mit weiteren Übernahmen osteuropäischer Institute durch ausländische Konzerne zu rechnen, so daß sich die Anzahl der osteuropäischen Institute in Deutschland weiter verringern wird.

Übernahme-
tendenzen in Osteuropa

Als Folge der Finanzkrise in Asien in den Jahren 1997/98 und den damit einhergehenden Konsolidierungsbemühungen war eine abnehmende Präsenz japanischer, koreanischer und indonesischer Banken auf dem deutschen Markt zu verzeichnen. Asiatische Niederlassungen wurden entweder geschlossen oder an andere Institute veräußert. Dadurch konzentriert sich der Umfang der asiatischen Handelsfinanzierungen nur noch auf wenige verbliebene Niederlassungen in Deutschland. Da ein Ende des Konsolidierungsprozesses insbesondere in Japan nicht absehbar ist, ist auch künftig in diesem Bereich mit einer rückläufigen Entwicklung zu rechnen.

Rückzug asiatischer Banken

   

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Diese Entwicklung zeigt sich jedoch nicht bei den Aktivitäten chinesischer Banken in Deutschland. Die wachsende Wirtschaftskraft der Volksrepublik China und der ständig steigende Anteil am Welthandel hatte zwangsläufig verstärkte Aktivitäten chinesischer Banken im Ausland zur Folge ("Banks Follow Industries"). Chinesische Banken errichteten im Jahr 1999 zwei zusätzliche Niederlassungen in Deutschland.

Kritische Entwicklungen

Die einzelnen Auslandsbanken erwirtschafteten im Jahr 1999 unterschiedliche Ergebnisse. In der Gesamtbetrachtung war eher ein negativer Trend erkennbar. Einige Auslandsbanken machten sogar erhebliche Verluste, die auf das Eigenkapital der Institute durchschlugen. In diesen Fällen stellte die ausländische Zentrale die zum Ausgleich erforderlichen zusätzlichen Eigenmittel zur Verfügung. Das Bundesaufsichtsamt führte regelmäßig Gespräche mit den Geschäftsleitern der betroffenen Auslandsbanken und den Inhabern der Institute. Es ordnete u.a. bei einigen Auslandsbanken Sonderprüfungen an. Bei einer Auslandsbank bestand eine konkrete Gefährdung der Einlagen. In diesem Fall forderte das Bundesaufsichtsamt die sofortige Wiederherstellung des haftenden Eigenkapitals.

Kooperation mit ausländischen Aufsichtsbehörden

Die grenzüberschreitenden Aktivitäten der Institute und die damit einhergehende Verlagerung von Tätigkeiten in den Verantwortungsbereich der Aufsicht anderer Länder erhöht laufend die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Durch vielfältige Kooperationen zwischen den Aufsichtsbehörden konnten beispielsweise Probleme im Bereich des Melde- und Genehmigungsverfahrens gelöst werden. Außerdem unterstützte das BAKred den gegenseitigen Austausch über die bei Prüfungen gewonnen Erkenntnisse.

1.7 Hypothekenbanken

Das Bundesaufsichtsamt beaufsichtigte zum Ende des Jahres 1999 insgesamt 27 privatrechtliche Realkreditinstitute. Diese Institutsgruppe setzt sich aus 25 Hypothekenbanken und zwei Schiffspfandbriefbanken zusammen. Zwei der Hypothekenbanken sind als sogenannte gemischte Institute tätig. Das Neugeschäft der Hypothekenbanken war 1999 durch ein weiteres Anwachsen des Kommunalkreditgeschäfts und eine überproportionale Zunahme des gewerblichen Auslandshypothekarkreditgeschäfts geprägt.

Verstärktes Auslandsengagement

Das stärkere Auslandsengagement der Hypothekenbanken ist vor allem darauf zurückzuführen, daß sich im Auslandshypothekargeschäft derzeit höhere Margen als im Inland erzielen lassen. Viele Institute legten ihren Schwerpunkt auf Geschäfte in Großbritannien und den Niederlanden. Die Hypothekenbanken haben außerdem Interesse an einer Zulassung von Aktivitäten in den übrigen G-7-Staaten (USA, Kanada, Japan) geäußert

   

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und eine entsprechende Änderung des Hypothekenbankgesetzes erbeten. Außerdem wünschen sie eine Ausdehnung des Kommunalkreditgeschäfts auf ausländische unterstaatliche Stellen des EWR und auf privatrechtlich organisierte ausländische Unternehmen ohne Erwerbscharakter. Das Bundesaufsichtsamt sprach sich im Interesse der Qualität des Pfandbriefes gegen eine Einbeziehung der genannten privatrechtlichen Unternehmen in den Kreis der kommunalkreditfähigen Stellen aus. Andernfalls wären nicht mehr nur Darlehen an die öffentliche Hand zur Deckung von Öffentlichen Pfandbriefen geeignet.

Eine Reihe von Hypothekenbanken errichteten Filialen und Tochtergesellschaften im Ausland. Die Gründung von Tochtergesellschaften erschien insbesondere in Luxemburg attraktiv. Denn dort ist erst kürzlich ein neues Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetz in Kraft getreten, das ausländische Mehrheitsbeteiligungen zuläßt. Für Hypothekenbanken ergeben sich jedoch wegen des in Deutschland geltenden Spezialitätsprinzips Beschränkungen beim Erwerb von Beteiligungen:

  • Eine Beteiligung bis zu einem Drittel der Gesamtanteile des Unternehmens, an dem die Hypothekenbank sich beteiligen will, ist zulässig, wenn die Beteiligung dazu dient, die Geschäfte der Hypothekenbank zu fördern. Das alleinige Erzielen zusätzlicher Erträge aus der Beteiligung reicht dafür nicht aus.
  • Eine Beteiligung von mehr als einem Drittel ist nur zulässig, wenn der Geschäftszweck der Tochtergesellschaft nach Gesetz oder Satzung im wesentlichen auf solche Geschäfte ausgerichtet ist, die die Hypothekenbank auch selbst betreiben darf.

Mehrheitsbeteiligungen an ausländischen Hypothekenbanken sind also dann unzulässig, wenn der Geschäftszweck oder der Geschäftskreis der ausländischen Hypothekenbank sich erheblich von den für die deutschen Hypothekenbank geltenden Bedingungen unterscheidet. Das Aufsichtsamt kann der deutschen Hypothekenbank die Beteiligung untersagen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Für Beteiligungen im derzeit stark gefragten Luxemburg ist diese Prüfung besonders problematisch, da das Luxemburger Regelwerk weitgehende Geschäftsmöglichkeiten für dort ansässige Hypothekenbanken ermöglicht.

Tochter-
gesellschaften in Luxemburg

   

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Zunehmende Zinsänderungs-
risiken

Das BAKred beobachtete im Jahr 1999, daß die Hypothekenbanken in noch größerem Umfang fristeninkongruente Geschäfte betrieben, um die insbesondere im Kommunalkreditgeschäft wenig auskömmlichen Margen zu verbessern. Die daraus resultierenden Zinsänderungsrisiken wurden zumindest teilweise durch derivative Instrumente verringert. Bei einigen Instituten überschreitet das Nominalvolumen der derivativen Absicherungsgeschäfte bereits ihre Bilanzsumme.

Da der Geschäftsbetrieb der Hypothekenbanken im Interesse der Pfandbriefgläubiger traditionell eher risikoarm ausgestaltet werden sollte, setzte sich das Bundesaufsichtsamt nachhaltig für eine Reduzierung der teilweise hohen Zinsänderungsrisiken ein.

Bisher ist die Zulässigkeit von Derivaten anhand des "risikoarmen Hilfsgeschäfts" zu beurteilen. Hypothekenbanken dürfen derivative Geschäfte also nur betreiben, wenn sie dadurch die zulässigerweise eingegangenen Risiken aus ihren Haupt- oder Nebengeschäften vermindern. Dies läßt sich in der Praxis aber nur schwer nachweisen. Um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, sollte geprüft werden, ob klare gesetzliche Vorgaben für den Derivateeinsatz zweckmäßig sind. Im Interesse der Pfandbriefgläubiger muß zudem sichergestellt werden, daß die Deckungsmasse der Hypothekenbanken vor Zinsänderungsrisiken geschützt ist. Wenn durch eine Änderung des Hypothekenbankgesetzes die Möglichkeit eröffnet wird, Derivate in die Deckung zu nehmen, muß gleichzeitig ausgeschlossen werden, daß sich die Rechtsposition der Pfandbriefgläubiger gegenüber den Derivategläubigern verschlechtert.

Die laufende Aufsicht wird künftig verstärkt die Vertretbarkeit der eingegangenen Zinsänderungsrisiken bei den Instituten beurteilen. Darüber hinaus wird das Bundesaufsichtsamt intensiv überwachen, ob die Hypothekenbanken über geeignete Systeme zur Erkennung und Steuerung der Marktpreisrisiken und insbesondere der Risiken aus derivativen Geschäften verfügen. Soweit es erforderlich sein sollte, wird das Bundesaufsichtsamt zu diesem Zweck Sonderprüfungen nach § 44 KWG anordnen.

Prüfungen

Das Aufsichtsamt ordnete 1999 bei acht Pfandbriefinstituten die Prüfung der Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe und Öffentliche Pfandbriefe an. Überprüfungen der Deckungsmassen finden turnusmäßig alle zwei bis drei Jahre statt. Die Deckungsprüfungen wurden etwa zur Hälfte von Mitarbeitern des Bundesaufsichtsamtes durchgeführt. Mit den übrigen Prüfungen wurden externe Wirtschaftsprüfer beauftragt. Bei diesen Deckungsprüfungen untersucht das BAKred hauptsächlich, ob die Beleihungswertermittlungen hinsichtlich der Wertansätze plausibel sind, methodische Vorgaben eingehalten werden und die Deckungseig-

   

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nung auch rechtlich abgesichert ist. Bei den Kommunaldarlehen wird schwerpunktmäßig überprüft ob die Adresse kommunalkreditfähig und der Abschluß des Kreditvertrages durch die öffentliche Hand wirksam ist (Vertretungsbefugnis, kommunalrechtliche Voraussetzungen etc.).

Außerdem ordnete das BAKred bei fünf Instituten Sonderprüfungen nach § 44 KWG an. Zum Teil ergaben sich hierbei gravierende Beanstandungen. Das Bundesaufsichtsamt leitete gegen die betroffenen Institute bzw. deren Geschäftsleiter Maßnahmen ein.

1.8 Bausparkassen

Die Konzentrationstendenzen im Kreditgewerbe wirkten sich auch auf den Bausparkassensektor aus. Nach der Übernahme der Heimstatt Bauspar AG durch die Vereinsbank Victoria Bauspar AG hat sich die Gesamtzahl der Bausparkassen auf 33 verringert. Weitere Fusionen zwischen Bausparkassen sind bereits angekündigt worden. Das Neugeschäft der Bausparkassen ist nach einem leichten Rückgang im letzten Jahr wieder deutlich angestiegen.

Die gegenwärtige Situation der Bausparkassen ist nachhaltig von dem anhaltend niedrigen Marktzinsniveau auf den Kapitalmärkten geprägt. In einigen Fällen lag die Verzinsung der Bauspardarlehen sogar über dem Marktzinsniveau. Die Inanspruchnahme eines normalerweise relativ zinsgünstigen Bauspardarlehens hat damit für die Kunden an Anziehungskraft verloren. Im Vergleich zum Vorjahr verzichteten deshalb ungewöhnlich viele Kunden auf die Auszahlung zugeteilter Bauspardarlehen oder leisteten Sondertilgungen. Ferner zeigte sich, daß aufgrund relativ hoher Zinsen auf Bausparguthaben die Bausparverträge von vielen Kunden als reine Geldanlage genutzt wurden. Dies zusammengenommen führte dazu, daß die Bausparkassen im Jahr 1999 über liquide Mittel in erheblichem Umfang verfügen konnten.

Auswirkungen des Marktzinsniveaus

Für die Zwischenanlage der außerordentlich hohen Liquidität stehen den Bausparkassen nach dem Gesetz verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Die Institute gewährten in erheblichem Umfang Vor- und Zwischenfinanzierungsdarlehen oder auch normale Hypothekendarlehen, die dem Erwerb oder der Errichtung von Eigenheimen oder Modernisierungsmaßnahmen dienten. Um den Liquiditätsanforderungen des Bauspargeschäfts gerecht werden zu können, sind diese eher langfristigen Anlagemöglichkeiten beschränkt. Die Bausparkassen legten daher die Mittel auch in Guthaben bei Kreditinstituten oder in Wertpapieren an. Aus diesen verstärkten Aktivitäten im Anlagegeschäft resultierten naturgemäß für Bausparkassen eher untypische Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken. Das Bundesaufsichtsamt beobachtete diese Entwicklungen intensiv.

Nutzung der Liquiditätsüber-
schüsse

   

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Aufsicht über Kreditinstitute


Einzelne Bausparkassen finanzierten in den letzten Jahren vermehrt nicht nur die Errichtung oder den Erwerb von Eigenheimen, sondern gewährten auch Darlehen an Gesellschaften, die ihrerseits zu Wohnzwecken Gebäude errichten oder sanieren. Die Verlustgefahren aus diesen Projektfinanzierungen übersteigen die Risiken aus dem typischen Bauspargeschäft bei weitem und erfordern besondere Kenntnisse und Sorgfalt bei der Projektbewertung, Beleihungswertermittlung und Bonitätsprüfung. Das Bundesaufsichtsamt unterzog auch diese Engagements der Bausparkassen einer sorgfältigen Beobachtung.

Management von Zinsänderungs-
risiken

Das Aufsichtsamt reagierte auf die zunehmenden Risiken im Bausparkassengeschäft, indem es mit den Verbänden der Bausparkassen eine Vereinbarung über das Management von Zinsänderungsrisiken traf. Jedes Institut hat ein geeignetes Verfahren zur Erkennung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken anzuwenden. Die Verbände schlugen für die Bausparkassen, die bisher noch nicht über entsprechend entwickelte Managementsysteme verfügen, eine Lösung vor, die auch diesen Instituten in absehbarer Zeit den Aufbau geeigneter Systeme erlaubt. Bei der Auswertung von Prüfungsberichten wird das Bundesaufsichtsamt schwerpunktmäßig prüfen, ob die Bausparkassen die Vereinbarung über das Management von Zinsänderungsrisiken einhalten. Die Aufsicht beabsichtigt außerdem, zu einem späteren Zeitpunkt mit den Verbänden der Bausparkassen eine Vereinbarung über das Management von Liquiditätsrisiken zu treffen.

Tarife

Das anhaltend niedrige Zinsniveau führte bei vielen Bausparkassen zu einer Anpassung bestehender oder der Entwicklung neuer Tarife. Viele Institute senkten die Guthaben- und die Darlehenszinsen: Die Verringerung der Guthabenverzinsung machte die Nutzung von Bausparverträgen als reine Geldanlage weniger attraktiv. Das Bundesaufsichtsamt ließ hier auch einen Zinssatz unter 2 % zu. Die vertraglich vereinbarten Darlehenszinsen in diesen Tarifen sind jetzt so niedrig, daß sie unter den Konkurrenzangeboten für Hypothekendarlehen liegen. Damit wurde die Attraktivität der Bauspardarlehen wieder erhöht.

Um die Attraktivität von Bauspardarlehen weiter zu steigern, verkürzten manche Bausparkassen die durchschnittliche Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages, indem sie beispielsweise die Mindestbewertungszahlen senkten. Andere Institute verbesserten die Bedingungen für die Darlehen.

   

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Aufsicht über Kreditinstitute


Das Bundesaufsichtsamt beachtet bei der Genehmigung der Bauspartarife sowohl bauspartechnische Gesichtspunkte als auch den langfristigen Kundenschutz. Entscheidene Bedingung für eine Genehmigung ist immer, daß - unabhängig von Marktzinsänderungen - über die gesamte Vertragslaufzeit die Erfüllung der Verträge zu den ursprünglichen Konditionen sichergestellt ist.

Im Jahr 1999 genehmigte das Bundesaufsichtsamt 21 neue Tarife und 106 Tarifanpassungen. Die Vielzahl der Anträge war nicht nur auf Anpassungen an das niedrige Zinsniveau zurückzuführen. Sie resultierten auch aus den Umstellungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) auf neue Muster-ABB. Schließlich führte auch der intensive Wettbewerb zwischen den Bausparkassen zu etlichen innovativen Weiterentwicklungen in der Tariflandschaft.

Das BAKred ordnete im Jahr 1999 bei acht Bausparkassen Sonderprüfungen nach § 44 KWG an. Schwerpunktthema war - wie schon im Vorjahr - die Organisation des Kreditgeschäfts. Dabei zeigten sich bei einzelnen Bausparkassen bemerkenswert hohe Kreditrisiken, insbesondere im Vorfinanzierungsgeschäft und aus nicht mit Bausparverträgen unterlegten Darlehen. Das Bundesaufsichtsamt forderte die betroffenen Institute auf, entsprechende Maßnahmen gegen die überhöhten Risiken einzuleiten.

1.9 Sonstige Kreditinstitute

1.9.1 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben

Das Bundesaufsichtsamt beaufsichtigte zum Jahresende 1999 insgesamt 16 Kreditinstitute mit Sonderaufgaben in öffentlicher und privater Rechtsform. Diese Institute nehmen insbesondere strukturpolitische Aufgaben im gesamtwirtschaftlichen Interesse wahr. Die Fördermittel der Institute dienen beispielsweise der Unterstützung des Wohnungsbaus, der Land- und Forstwirtschaft oder dem Umweltschutz. Die Wirtschaftsförderung kommt aber auch dem Mittelstand zu Gute. Zum Teil erfüllen die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben jedoch auch Spezialaufgaben im Interesse anderer Banken oder Institutionen.

Prüfungen

Zum Teil üben die öffentlichen Anteilseigner erheblichen Einfluß auf die Entscheidungen der Geschäftsleitungen aus. Das weitgehende Mitspracherecht der Inhaber ist in einigen Fällen sogar in den Satzungen der Institute verankert worden. Das Bundesaufsichtsamt macht hier immer wieder deutlich, daß eine allzu große Einmischung der Anteilseigner in die Geschäftspolitik der Institute die im Kreditwesengesetz vorgesehene Weisungsunabhängigkeit der Geschäftsleiter untergräbt. Damit die Selb-

Einfluß der Anteilseigner

   

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Aufsicht über Kreditinstitute


ständigkeit der Geschäftsleitung weiter gewährleistet ist, setzte das Aufsichtsamt bei einigen Instituten die Korrektur der Satzung durch.

Prüfungen und laufende Aufsicht

Die bei der Umsetzung des Förderzwecks verfolgte Geschäftspolitik führte teilweise zu beachtlichen Kreditrisiken. Dies macht deutlich, daß das ansonsten nicht sehr komplexe Geschäft dieser Institute dennoch einer intensiven und gelegentlich nicht im Verhältnis zur Größe des einzelnen Instituts stehenden Aufsicht bedarf. Dies gilt um so mehr, als eine effiziente Förderung bei unzureichender Organisation oder sogar bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Förderinstituts nicht mehr gewährleistet wäre, was erhebliche negative Auswirkungen auf die betreffenden Wirtschaftsunternehmen und somit die regionale Wirtschaftsstruktur haben könnte.

Das Bundesaufsichtsamt ordnete 1999 bei insgesamt sechs Instituten Sonderprüfungen nach § 44 KWG an. Erhebliche Mängel wurden nur bei einem Institut festgestellt. Das BAKred leitete gegen das betroffene Institut bankaufsichtliche Maßnahmen ein. Mit Aufsichtsbesuchen vor Ort und einem engen Kontakt zu den Instituten konnte sich das Aufsichtsamt umfassende Erkenntnisse über die Situation der Institute verschaffen.

1.9.2 Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken bzw. Kreditgarantiegemeinschaften verbürgen sich für Kredite an Unternehmen, die selbst nicht in der Lage sind, die erforderlichen Sicherheiten für eine Kreditgewährung zu stellen. Sie sind regelmäßig als Selbsthilfeorganisationen der mittelständischen Industrie oder bestimmter Branchen organisiert. Da die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere nach dem Kreditwesengesetz als Bankgeschäft erlaubnispflichtig ist, werden die Bürgschaftsbanken vom Bundesaufsichtsamt überwacht. Im Jahr 1999 beaufsichtigte das BAKred insgesamt 26 Bürgschaftsbanken.

Ausfallzahlungen

1999 mußten nach den Angaben des Verbandes der Bürgschaftsbanken Ausfallzahlungen in Höhe von 247 Mio. DM für rund 1.100 Kreditnehmer geleistet werden. Der Betrag der Ausfallzahlungen ist gegenüber den Vorjahren leicht rückläufig. Das Bundesaufsichtsamt beobachtet die Entwicklung der Ausfallzahlungen weiterhin intensiv. In diesem Zusammenhang wird auch besonders darauf geachtet, ob die Risikovorsorge der Bürgschaftsbanken angemessen ist.

   

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Aufsicht über Kreditinstitute


1.9.3 Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen ist weitgehend auf Aktivitäten im Bereich der Wohnungswirtschaft beschränkt. Sie besitzen aber auch eine Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts und unterliegen somit der Aufsicht durch das BAKred. Die 38 in Deutschland tätigen Institute sind ausnahmslos genossenschaftlich organisiert. Das Einlagengeschäft ist dabei beschränkt auf die Mitglieder der Genossenschaft und deren Angehörige.

Wegen ihrer besonderen Geschäftsausrichtung können die Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung nur unzureichend mit dem Instrumentarien des Kreditwesengesetzes beaufsichtigt werden. Es ist daher besonders wichtig, daß die Einlagen durch funktionierende Einlagensicherungssysteme geschützt sind. Ein gesetzlicher Mindestschutz besteht nicht, da diese Einlagen nicht vom Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) erfaßt werden. Sie werden lediglich durch die Einlagensicherung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. geschützt. Das Bundesaufsichtsamt empfahl den angeschlossenen Wohnungsunternehmen, ihre Einleger ausführlich über den Schutz der Ersparnisse durch die Einlagensicherung des GdW zu informieren.

Sicherung der Einlagen

Die Auswertung der Berichte über die Jahresabschlußprüfung ergab bei den Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung keine wesentlichen Beanstandungen. Bei einem Institut wurde eine Sonderprüfung nach § 44 KWG durchgeführt. Der Schwerpunkt der Aufsicht lag in der Beantwortung von Voranfragen, die sich auf die Qualifikation potentieller Geschäftsleiter oder auf bankaufsichtliche Neuregelungen bezogen. Außerdem waren Grundsatzfragen zu bearbeiten, bei denen es insbesondere um die angemessene Anwendung des KWG und der dazu ergangenen Rechtsverordnungen auf diese Institutsgruppe ging.

Aufsichtstätigkeit

   

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Aufsicht über Kreditinstitute


1.9.4 Freigestellte Unternehmen gemäß § 2 Abs. 4 KWG

Das Bundesaufsichtsamt kann Unternehmen von der Aufsicht freistellen, soweit die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Unternehmen nachweisen können, daß sie das Kredit- oder Garantiegeschäft nur als Nebengeschäft betreiben. Das BAKred prüft sorgfältig, ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Die Freistellung kann jederzeit widerrufen werden. Außerdem erteilt das BAKred die Freistellung nur unter Auflagen.

Zum Ende des Jahres waren insgesamt 233 Unternehmen von der Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt freigestellt. Das BAKred hat die Liste der freigestellten Unternehmen in seine Web-Site eingestellt. 1999 wurden insgesamt zwölf neue Freistellungen erteilt. Acht Unternehmen haben sich dazu entschlossen, die Freistellung zurückzugeben.

2 Zahlen zur Aufsicht über Kreditinstitute

Anzahl der Kreditinstitute

Zum Jahresende 1999 beaufsichtigte das Bundesaufsichtsamt insgesamt 3.168 Kreditinstitute mit 58.546 Zweigstellen, wovon allein 14.103 Zweigstellen auf die Postbank AG entfallen. Die Kreditinstitute verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen:

Kreditinstitute nach Institutsgruppen Anzahl
Kreditbanken 192
Landesbanken 12
Sparkassen 578
Kreditgenossenschaftsbanken 2.059
Zweigstellen ausländischer Banken 91
Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken 27
Bausparkassen 33
Kreditinstitute mit Sonderaufgaben 16
Bürgschaftsbanken 26
Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung 38
Kapitalanlagegesellschaften 78
Sonstige Kreditinstitute 18
Gesamtzahl 3.168
Nachrichtlich: Wertpapierhandelsbanken zum 31. August 2000 40
   

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Aufsicht über Kreditinstitute


Das Bundesaufsichtsamt erteilte 1999 insgesamt 29 Kreditinstituten - darunter 7 Kapitalanlagegesellschaften - die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften. In 19 Fällen erlosch die erteilte Erlaubnis wegen Zusammenschlüssen von Instituten oder durch Verzicht. Eine Aufstellung der Erlaubniserteilungen und -rückgaben befindet sich in Anhang 3.

Erlaubnis-
erteilungen, -rückgaben und -rücknahmen

Im Jahr 1999 stellte das Aufsichtsamt insgesamt 377 gravierende Beanstandungen bei Kreditinstituten fest. Ihre Anzahl hat sich somit gegenüber dem Vorjahr mit 332 Beanstandungen erhöht. Die weitaus meisten gravierenden Beanstandungen fielen hierbei auf die Institute des Genossenschaftssektors (297 Beanstandungen). Sie beruhten - wie bereits in den Vorjahren - regelmäßig auf schwerwiegende Verstöße gegen das KWG, Mängel im Kreditgeschäft und auf unzureichende interne Kontrollsysteme.

Das Bundesaufsichtsamt leitete aufgrund der festgestellten gravierenden Beanstandungen in 107 Fällen Maßnahmen gegen die Geschäftsleiter der Institute ein. Zu diesen Maßnahmen gehörten Verwarnungen gegenüber den Geschäftsleitern und in besonders gravierenden Fällen auch deren Abberufung.

In der folgenden Tabelle sind die Anzahl der gravierenden Beanstandungen und der eingeleiteten Maßnahmen gegen die Geschäftsleiter nach Institutsgruppen dargestellt.

  Kredit-
banken
Auslands-
banken
Spar-
kassen
Kredit-
genossen-
schaften
Bauspar-
kassen
Hypotheken-
banken
Gravierende
Beanstandungen
13
(13)
13
(7)
37
(39)
297
(270)
2
(3)
3
(0)
Maßnahmen gegen Geschäftsleiter
als Folge dieser Verstöße
0
(0)
4
(2)
21
(9)
78
(64)
1
(1)
3
(0)

Maßnahmen gegen Geschäftsleiter

   

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Aufsicht über Kreditinstitute


Prüfungstätigkeit des Bundesaufsichts-
amtes

Das KWG räumt dem Bundesaufsichtsamt umfassende Auskunfts- und Prüfungsrechte ein. Das BAKred ist nach § 44 Abs. 1 KWG befugt, auch ohne Anlaß bei den beaufsichtigten Instituten Sonderprüfungen anzuordnen, um sich einen besseren Einblick in die wirtschaftliche Situation der Institute zu verschaffen. 1999 ordnete das Aufsichtsamt insgesamt 527 Sonderprüfungen an. Diese Prüfungen umfassten insbesondere das Kreditgeschäft, das Handelsgeschäft und die Organisation des Geschäftsbetriebes der Kreditinstitute. In der Regel beauftragte das Bundesaufsichtsamt Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Prüfungsverbände mit der Durchführung der Prüfungen. Die Prüfungen der Handelsgeschäfte werden auch von Prüferteams der Landeszentralbanken durchgeführt. Im Bereich Risikomodelle, Geldwäsche und bei den Hypothekenbanken werden auch Mitarbeiter des Bundesaufsichtsamtes als Sonderprüfer tätig.

Prüfungen gem. § 44 KWG (1992-1999)

Anzeigeverfahren gemäß Art. 19 und 20 der Zweiten Bankrechts-
koordinierungs-
richtlinie

Im Jahr 1999 erhielt das beim Bundesaufsichtsamt von zehn deutschen Kreditinstituten 14 Anzeigen über die Errichtung einer Zweigniederlassung in einem anderen Staat innerhalb der EU bzw. des EWR. 107 Anzeigen betrafen die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs. Für Kreditinstitute mit Sitz in einem anderen EU/EWR-Staat leiteten die dort zuständigen Aufsichtsbehörden neun Anzeigen über die Errichtung einer Zweigniederlassung in Deutschland und 31 Anzeigen zur Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs an das Bundesaufsichtsamt weiter. Eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Anzeigen befindet sich in Anhang 4.

Von Finanzdienstleistungsinstituten aus anderen EU/EWR-Staaten wurden zehn Anzeigen über die Errichtung einer Zweigniederlassung und 129 Anzeigen zur Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs beim Aufsichtsamt eingereicht. 23 deutsche Finanzdienstleistungsinstitute zeigten die

   

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Aufsicht über Kreditinstitute


Aufnahme des freien Dienstleistungsverkehrs an. Zwei deutsche Finanzdienstleistungsinstitute machten dem Aufsichtsamt die Absicht zur Errichtung einer Zweigniederlassung in einem EU/EWR-Staat bekannt (s. Anhang 5).

3 Aufsicht über das Depotgeschäft

Die Wertpapieranlage ist längst nicht mehr nur ein Privileg vermögender Privatkunden oder Unternehmen. Inzwischen haben breite Bevölkerungsschichten das Wertpapiergeschäft als außerordentlich profitable Anlageform entdeckt. Entsprechend wuchs auch im Jahr 1999 der Umfang des Depotgeschäfts, das insgesamt 3.000 Kreditinstitute betreiben. Wegen der unkomplizierten Handhabung des Wertpapiergeschäfts über das Internet ist damit zu rechnen, daß sich das Wachstum des Depotgeschäfts auch in den nächsten Jahren fortsetzt.

Die folgenden Diagramme geben Auskunft über die Anzahl der inländischen Kundendepots und den Gesamtwert der von Kreditinstituten in Deutschland in inländischen Depots verwahrten Vermögenswerte:

Anzahl der Depots in Tausend (1970-1999)

   

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Aufsicht über Kreditinstitute


Depotwert in Mrd. DM (1990-1999)

Quelle: Deutsche Bundesbank, Statistische Sonderveröffentlichungen 9 (jeweils ohne
Deutsche Bundesbank und Bundesschuldenverwaltung)

Sicherheit der Vermögenswerte

Damit die Sicherheit der Vermögenswerte jederzeit gewährleistet ist, bestehen zivil- und depotrechtliche Vorschriften für das Depotgeschäft. Diese Vorschriften regeln die rasche Eigentumsverschaffung und die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere. Das Aufsichtsamt untersuchte mit seinen Depotprüfungen im Jahr 1999 insbesondere, ob die Institute die seit Ende 1998 geltenden neuen Regelungen der Prüfungsberichtsverordnung und der Bekanntmachung zum Depotgeschäft eingehalten bzw. umgesetzt haben. Hier stellte das BAKred eine Reihe von Schwachstellen fest. Darüber hinaus zeigten sich auch Mängel in den bisher geregelten Prüfungsfeldern der Verwahrung und der Verwaltung einschließlich der Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Mitteilungen an Aktionäre. Im Bereich Stimmrechtsausübung waren schließlich Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neu eingeführten aktienrechtlichen Kontrollpflichten zu beobachten.

Outsourcing

Fragen ergaben sich im Zusammenhang mit der Auslagerung von Bereichen, die der Depotprüfung und der Depotbankprüfung unterliegen. Die Outsourcing-Aktivitäten der Institute waren deshalb im Einzelfall genau zu untersuchen und zu bewerten. Da die Regelung in § 25a KWG nicht hinreichend konkretisiert ist, war die Beurteilung im Einzelfall oftmals schwierig. Die geplante Verlautbarung zu § 25a KWG wird zur Klärung offener Fragen im Outsourcing-Bereich beitragen.

   

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