BAKred intern


Kapitel IX

Bundesaufsichtsamt intern

1 Organisation

Das Bundesaufsichtsamt ist in insgesamt acht Abteilungen und eine Gruppe gegliedert. Die Abteilung I bearbeitet bankaufsichtliche Grundsatzfragen. Die Abteilungen II bis V sind für die Fachaufsicht über Kreditinstitute zuständig. Die Abteilung VI befasst sich mit Fragen der durch die deutsche Einigung bedingten Währungsumstellung und der Zuteilung von Ausgleichsforderungen an Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe der ehemaligen DDR. Vier Referate der Abteilung VII üben die Aufsicht über Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken aus. Drei weitere Referate in der Abteilung VII sind zuständig für die Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte. In der Abteilung Z sind zwei Referate für die Durchführung des Geldwäschegesetzes zuständig. Ferner wurde in der Abteilung Z ein zentrales Beschwerdereferat eingerichtet. Die übrigen Referate der Abteilung Z nehmen Aufgaben der inneren Verwaltung des BAKred wahr. Die Gruppe D befaßt sich mit der Eignung bankinterner Risikomodelle zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen. Ein Organisationsplan des Bundesaufsichtsamtes ist im Anhang 6 abgedruckt.

2 Personal

Zum Jahresende 1999 standen dem Bundesaufsichtsamt insgesamt 617 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter zur Verfügung. 208 Stellen fallen auf den höheren Dienst, 233 auf den gehobenen und 176 auf den mittleren und einfachen Dienst. 117 Stellen für Angestellte und Arbeiter sind lediglich befristet bis zum 31. Dezember 2001.

Dem Aufsichtsamt wurden zwar 1999 zur Bewältigung der im Rahmen der 6. KWG-Novelle anfallenden Arbeiten 20 unbefristete Stellen zugewiesen. Jedoch mußten Stelleneinsparungen vorgenommen werden, so daß sich die eigentlich vorgesehene Stellenanzahl von 626 Stellen auf 617 Stellen reduzierte.

Ende 1999 waren insgesamt 648 Beschäftige im Bundesaufsichtsamt tätig. Der bestehende Überhang ist im wesentlichen auf die Teilung einzelner Stellen zurückzuführen, die zur Beschäftigung von 52 Teilzeitkräften führte.

Stellenhaushalt und Personal-
bestand

   

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Personal-
fluktuation

Das Bundesaufsichtsamt hatte eine hohe Personalfluktuation zu verkraften, die im wesentlichen auf zwei Gründe zurückzuführen ist.

Zum einen verlassen vor dem Hintergrund des anstehenden Umzugs nach Bonn immer mehr erfahrene Mitarbeiter des gehobenen und höheren Dienstes das Aufsichtsamt und wechseln entweder zum Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder zu anderen Arbeitgebern in Berlin. Das BMF ist dem Bundesaufsichtsamt im Rahmen der Vorbereitungen des Regierungsumzuges als Tauschbehörde zugeordnet worden. Das Aufsichtsamt konnte aus dem Bonner Ministerium jedoch nur wenige neue Mitarbeiter gewinnen, die zu einer vorübergehenden Tätigkeit in Berlin bereit waren. Deshalb waren zum Jahresende 11 % der Stellen des höheren Dienstes und 8 % der Stellen des gehobenen Dienstes unbesetzt.

Auch in den Servicebereichen des Aufsichtsamtes wird die Situation zunehmend schwieriger: Zahlreiche Boten, Schreibkräfte und Mitarbeiter der Registratur mußten an den Berliner Dienstsitz des BMF abgegeben werden, ohne daß dem Aufsichtsamt im Austausch Personal zur Verfügung gestellt wurde.

Ein weiterer Grund für die Fluktuation besteht darin, daß der relativ großen Zahl von befristet angestellten Beschäftigten keine dauerhafte Perspektive geboten werden kann, da bislang nur sehr wenige Arbeitsverhältnisse in eine unbefristete Beschäftigung umgewandelt werden konnten. Ferner wurden dem BAKred vom BMF für das Haushaltsjahr 2000 keine neuen unbefristeten Stellen zugewiesen. Da die betroffenen Mitarbeiter aufgrund ihres Engagements inzwischen sehr gut in den einzelnen Tätigkeitsbereichen eingearbeitet sind, ist ihr zu erwartender Weggang für das Bundesaufsichtsamt besonders schmerzhaft. Die Restlaufzeit dieser Stellen ist mittlerweile so kurz, daß nicht damit gerechnet werden kann, sie neu zu besetzen. Deshalb kommt es zu einer erheblichen Arbeitsmehrbelastung für die im Aufsichtsamt verbleibenden Mitarbeiter.

Der zu erwartende Verlust weiterer Beschäftigter und die nur eingeschränkte Möglichkeit von Neueinstellungen ist auch vor dem Hintergrund der in Basel neu konzipierten anspruchsvollen Aufsichtskonzepte problematisch. Die geplante Neuausrichtung der Aufsicht erfordert den Aufbau hoch qualifizierter Prüferteams beim Bundesaufsichtsamt, deren Aufgabengebiet besonders schwierige Tätigkeiten umfaßt (Supervisory Review Process, interne Rating-Modelle). Da auch die Deutsche Bundesbank nicht über geeignete Prüfer in diesen Bereichen verfügt, ist fraglich, auf welche Weise die deutsche Bankenaufsicht in den nächsten Jahren den neuen Anforderungen gerecht werden soll.

   

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Ein Schwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen waren erneut interne Lehrgänge zu bankaufsichtlichen Fragen. Darüber hinaus konnten in erheblichem Umfang Führungskräftefortbildungen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung genutzt werden. Den Bediensteten wurde es zudem sowohl durch interne als auch externe Veranstaltungen verstärkt ermöglicht, ihre Kenntnisse der englischen Sprache zu verbessern. Insgesamt nahmen 789 Teilnehmer an Fortbildungen teil.

Da die geplante Neuausrichtung der Aufsicht auf die verstärkte eigene Prüfungstätigkeit der Bankenaufseher abstellt, soll den Mitarbeitern des Aufsichtsamtes die praktische Prüfungstätigkeit in größerem Umfang als bisher vermittelt werden.

3 Haushalt

Der Haushalt des Aufsichtsamtes ist Teil des Bundeshaushaltsplanes. Die Kosten des Aufsichtsamtes werden jedoch nach § 51 KWG zu 90 % auf die beaufsichtigten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute umgelegt.

Fortbildung

Die gesamten Ausgaben des Aufsichtsamtes beliefen sich im Jahr 1999 auf 67.732.596,83 DM. Sie verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche:

Personalausgaben 44.844.996,74 DM
Versorgungszuschlag für Beamte 6.577.951,55 DM
Investitionen 3.205.880,38 DM
Sächliche Verwaltungskosten 7.147.086,82 DM
Sonstige Verwaltungskosten 5.956.681,34 DM

Ausgaben

Den Ausgaben standen Einnahmen in Höhe von 52.724.874,42 DM gegenüber. Diese setzten sich aus den vom Aufsichtsamt erhobenen Gebühren und aus der Umlage zusammen. Aus der Umlage sind dem Aufsichtsamt 1999 Mittel in Höhe von 44.343.000,00 DM zugeflossen.

Einnahmen

Die Einzelheiten des Umlageverfahrens sind in der "Verordnung über die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen" geregelt. Der Erstattungssatz beträgt 90 % der Kosten des Bundesaufsichtsamtes, soweit die Kosten nicht durch Gebühren oder sonstige Erstattungen gedeckt sind. Die Kosten werden auf die erstattungspflichtigen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute jeweils für das Vorjahr umgelegt. Die anrechenbaren Kosten betrugen im Jahr 1998

Umlageverordnung

   

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55.468.130,30 DM. Dieser Betrag wurde auf der Grundlage zweier Bemessungsgrundlagen auf die erstattungspflichtigen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute umgelegt. Maßgeblich für den Erstattungsbeitrag der Finanzdienstleistungsinstitute, die erst seit 1998 der Aufsicht durch das BAKred unterstellt sind, war die Höhe des Mindestanfangskapitals gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG. Bei den Kreditinstituten war es wie bisher die Bilanzsumme, auf deren Grundlage die Kostenerstattung berechnet wurde.

4 IT im Bundesaufsichtsamt

Das zuständige IT-Referat im BAKred ist nicht nur ein reiner Servicebereich, der über eine Hotline jederzeit zu erreichen ist. Die Mitarbeiter des Referats geben ihre Kenntnisse auch in regelmäßigen Schulungsmaßnahmen an ihre Kollegen in den einzelnen Abteilungen weiter. Das IT-Referat ist ferner für die Pflege und Aktualisierung der viel genutzten Web-Site des Bundesaufsichtsamtes zuständig.

BAKIS

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit des IT-Referats liegt in der Entwicklung und Pflege des bankaufsichtlichen Frühwarnsystems BAKIS. Durch BAKIS ist das Bundesaufsichtsamt in der Lage, frühzeitig negative Trends in der Geschäfts- und Risikolage der Institute mit Hilfe bestimmter Kennziffern zu identifizieren. Aufgrund der bankaufsichtlichen Neuregelungen im Rahmen der 6.KWG-Novelle waren auch im Jahr 1999 weitere Fortentwicklungen der BAKIS-Software erforderlich. Dazu gehörte unter anderem auch die Integration neuer Funktionen in BAKIS. Bspw. sind nunmehr auch Daten über Risikomodelle, gebundene Agenten und Outsourcing-Aktivitäten aus BAKIS abrufbar. Weitere Anpassungen wurden unter anderem im Hinblick auf die Wirtschaftsdaten der Institute, neue Institutsgattungen sowie im Bereich Geldwäsche und Depotaufsicht implementiert. Schließlich vereinfachte das IT-Referat die Oberfläche von BAKIS weiter, so daß die Mitarbeiter in den Fachabteilungen noch besser auf das System zurückgreifen können.

Datenaustausch mit anderen Behörden

1999 konnten im Rahmen des sogenannten BAKIS-S-Projektes entscheidende Schritte unternommen werden, die bislang vom Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank getrennt vorgehaltenen Datenbestände zu einer gemeinsamen Datenbasis zusammenzuführen. Von den daraus resultierenden Qualitäts- und Effizienzgewinnen profitieren jedoch nicht nur die beiden direkt beteiligten Behörden. Das BAKred stellt seinen Datenbestand auch verstärkt anderen Institutionen zur Verfügung. Dazu zählen das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) und die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

   

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