Vorwort |
Mit der laufenden Überarbeitung seiner Eigenkapital-Übereinkunft reagiert der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf die neuen Entwicklungen, indem ein neues Fundament für eine moderne Bankenaufsicht gelegt wird. Wenn das Baseler Projekt weiter im Zeitplan bleibt, ist mit der Einführung der Neuregelungen, die sowohl für die Institute als auch die nationalen Aufsichtsbehörden revolutionären Charakter besitzen, schon in wenigen Jahren zu rechnen. Größte Relevanz für den Wettbewerb zwischen den Banken wird die in Basel befürwortete Zulassung des bankinternen Kreditnehmer-Ratings haben, bei dem die Banken die Höhe der Eigenkapitalunterlegung ihrer Kreditportfolios selbst bestimmen. Die Aufsicht wird die Zuverlässigkeit der internen Ratingverfahren vor ihrer erstmaligen Anwendung und nachfolgend in regelmäßigen Abständen prüfen. Alle Kreditinstitute in Deutschland, die Interesse am bankinternen Rating haben, sind aufgerufen, sich mit großem Einsatz auf die neue Ära vorzubereiten. Sie müssen rechtzeitig geeignete Ratingsysteme implementieren und ihr Personal intensiv in deren Anwendung schulen. Da anzunehmen ist, daß Hunderte von deutschen Kreditinstituten die Zulassung zum internen Rating beantragen werden, muß die deutsche Bankenaufsicht in den nächsten Jahren einen Kraftakt ohnegleichen vollbringen. Das Aufsichtsamt benötigt eine Gruppe von hochqualifizierten Systemprüfern, die alle Zulassungsprüfungen zügig durchführen kann. Auf der Suche nach geeignetem Personal steht das Bundesaufsichtsamt in direktem Wettbewerb mit den Banken, denn auch diese suchen für ihr internes Risikomanagement und -controlling nach entsprechend qualifizierten Mitarbeitern. Die Bemühungen des Aufsichtsamtes werden deshalb nur wenig Aussicht auf Erfolg haben, solange es aufgrund |
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Vorwort |
der starren Besoldungsstrukturen der öffentlichen Dienste nicht mit den Gehaltsofferten der Kreditwirtschaft mithalten kann. Wie könnte sich das Bundesaufsichtsamt aus den Fesseln des Besoldungsrechts lösen? Eine Überführung der Bankenaufsicht in eine private Rechtsform, wie sie zuletzt in Großbritannien erfolgt ist, scheidet in Deutschland aus, da die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse in der Regel nur durch Beamte erfolgen darf. Allen Lesern des Jahresberichts 1999 wünsche ich eine interessante Lektüre, die ihnen hoffentlich den gewünschten Einblick in die Tätigkeit des Bundesaufsichtsamtes gibt. Jochen Sanio |
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