Ausgleichsforderungen


Kapitel VII

Währungsumstellung und Zuteilung von Ausgleichsforderungen

Als Folge der deutsch-deutschen Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion hatten Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe wie alle Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern eine Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark für den 1. Juli 1990 aufzustellen und dabei das bilanzielle Vermögen und die Schulden neu zu bewerten. Die Neubewertung, aber auch die Währungsumstellung führten zu bilanziellen "Lücken". Um bilanzielle "Verwerfungen" auszugleichen und einer Überschuldung entgegenzuwirken, sind den betroffenen Instituten und Außenhandelsbetrieben verzinsliche Forderungen (Ausgleichforderungen) gegen den Ausgleichsfonds "Währungsumstellung" zuzuteilen. Darüber hinaus soll bei Geldinstituten durch die Zuteilung von Ausgleichsforderungen ein Eigenkapital in ausreichender Höhe bereitgestellt werden.

Aufgabe des Bundesaufsichtsamtes ist es, die Umstellungsrechnung der Geldinstitute und Außenhandelsbetriebe von Mark der DDR auf Deutsche Mark zu prüfen und diesen Unternehmen Ausgleichsforderungen oder -verbindlichkeiten gegenüber dem Ausgleichsfonds "Währungsumstellung" zuzuteilen. Insgesamt müssen die Bilanzen von 534 Geldinstituten und 50 Außenhandelsbetrieben geprüft werden.

Aufgabe des BAKred

Im Jahr 1999 konnte das Bundesaufsichtsamt bei weiteren 57 Geldinstituten und Außenhandelsbetrieben die Ausgleichsforderungen abschließend berechnen und endgültig zuteilen. Die Zahl der abgeschlossenen endgültigen Zuteilungen hat sich damit auf 399 erhöht.

Das Volumen der endgültig zugeteilten Ausgleichsforderungen beläuft sich auf ca. 82,1 Mrd. DM. Da alle Unternehmen durch Vorab-Zuteilungen schon 90 % ihrer Ausgleichsforderungen erhielten, wurden bisher 88,7 Mrd. DM zugeteilt. Der Saldo der Ausgleichsforderungen und –verbindlichkeiten gegen den Ausgleichsfonds "Währungsumstellung" beträgt zum 31. Dezember 1999 damit ca. 85,1 Mrd. DM.

Stand der Zuteilung

Die Arbeit des Aufsichtsamtes wird in zunehmendem Maße dadurch erschwert, daß Beschäftigte in den Instituten, denen die D-Markeröffnungsbilanz per 1. Juli 1990 sowie die Schlussbilanz zum 30. Juni 1990 vertraut ist, zur schnellen Klärung von Sachverhalten nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Bundesaufsichtsamt nahm daher erste Gespräche mit dem Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) auf, um im Bereich der genossenschaftlichen Geldinstitute eine Zuteilung in quotaler Höhe der beanspruchten Ausgleichsforderungen zu vereinba-

Beschleunigung des Zuteilungs-
verfahrens

   

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Ausgleichsforderungen


ren. Dies würde zu einer erheblichen Beschleunigung des Zuteilungsverfahrens führen. Mit den Sparkassen in den neuen Bundesländern ist bereits im Jahr 1998 erfolgreich eine Zuteilung auf quotaler Basis vereinbart worden.

Anhängige Verwaltungsstreit-
verfahren

Bei diesen Verfahren geht es um die Rückstellungsfähigkeit der Kosten der Währungsumstellung und der Altkreditbearbeitung in der D-Mark-Eröffnungsbilanz. Das Bundesaufsichtsamt ist der Auffassung, daß für diese Kosten keine Rückstellungen zu bilden sind. Insgesamt sind im Jahr 1999 noch vier Verwaltungsstreitverfahren anhängig. Drei davon sind Musterverfahren.

Abführungs-
pflichten der Institute

Die Institute sind nach den §§ 36 Abs. 4 und 43a ff. DMBilG zu bestimmten Abführungen an den Ausgleichsfonds "Währungsumstellung" verpflichtet. Abzuführen sind z.B. Zins- und Tilgungsbeträge eines Schuldners auf ein vor dem 1. Juli 1990 gewährtes Darlehen an den Ausgleichsfonds "Währungsumstellung", soweit das Darlehen in der D-Markeröffnungsbilanz wertberichtigt wurde. Das Bundesaufsichtsamt ordnete in diesem Zusammenhang 1999 bei vier Instituten Prüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG an.

Bei der Auswertung von Prüfungsberichten wurden keine gravierenden Beanstandungen im Hinblick auf die Abführungspflichten festgestellt. In einigen Fällen sind die Abführungsbeträge jedoch nicht fristgemäß an den Ausgleichsfonds "Währungsumstellung" gezahlt worden.

   

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