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Erscheinung:19.12.2017, Stand:geändert am 16.01.2025 | Thema MVP-Portal Vorlage für Meldungen Rückkaufprogramme ab 03.01.2018

Hinweis: Zum 4.12.2024 ist die Verordnung (EU) 2024/2809 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2024 und (EU) Nr. 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen (sog. Listing-Act-Verordnung) in Kraft getreten; entsprechend der darauf basierenden Neufassung des Art. 5 Abs. 1 b) MAR  (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) müssen Abschlüsse nun allein in aggregierter Form öffentlich bekannt gegeben werden. Gemäß dem durch die Listing-Act-Verordnung abgeänderten Art. 5 Abs. 3 MAR muss der Emittent jedes mit Rückkaufprogrammen zusammenhängende Geschäft der zuständigen Behörde des unter Liquiditätsaspekten relevantesten Marktes nach Artikel 26 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 melden. Damit bleibt die Meldepflicht gegenüber der BaFin unberührt, sofern diese zuständige Behörde ist: die Meldung muss nach wie vor sowohl in detaillierter als auch in aggregierter Form erfolgen. Das Formular kann somit unverändert verwendet werden.