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Erscheinung:16.01.2014 Vereinbarung zwischen der FINMA und der BaFin vom 20. Dezember 2013

Die Aufsichtsbehörden stellen fest, dass die dem deutschen Recht unterliegenden OGAW [...] und die schweizerischen Effektenfonds [...] den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 entsprechen und somit als gleichwertig zu qualifizieren sind; dass das Ziel dieser Vereinbarung ist, den gegenseitigen grenzüberschreitenden Vertrieb von Anteilen oder Aktien an richtlinienkonformen deutschen Investmentvermögen und schweizerischen Effektenfonds zu ermöglichen.