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Erscheinung:16.08.2021 | Thema Risikomanagement Rundschreiben 11/2021 (BA) - Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT (ZAIT)

Mit dem Rundschreiben „Zahlungsdiensteaufsichtliche Anforderungen an die IT von Zahlungs- und E-Geld-Instituten (ZAIT)“ konkretisiert die BaFin die aufsichtlichen IT-Anforderungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute. Die Anforderungen orientieren sich an den IT-Anforderungen für Banken (BAIT) und beinhalten insbesondere die EBA Anforderungen aus den EBA Leitlinien für IKT und Sicherheitsrisikomanagement (GL/2017/17) sowie den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen (GL 2019/02).

Die ZAIT finden unmittelbar nach Veröffentlichung Anwendung. Einer allgemeinen Übergangsfrist bedarf es nicht, weil sie bereits bestehende aufsichtliche Anforderungen ergänzend interpretieren. Gleichwohl finden die Übergangsfristen aus den EBA-Leitlinien entsprechend Anwendung.

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