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Erscheinung:10.01.2017 | Thema Investmentfonds Rundschreiben 01/2017 (WA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk)

Die KAMaRisk konkretisieren bestimmte Vorgaben der Delegierten Verordnung zur AIFM-Richtlinie zur Organisation, zum Risikomanagement sowie zur Auslagerung. Zudem legen sie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften fest, die für Rechnung des AIF Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren.