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Datum: 13.03.2012 Unter welchen Voraussetzungen können Abweichungen von der Bemessungsgröße zugelassen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bemessungsgrundlage nach § 16f Abs. 2 FinDAG für den Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen bzw. § 16j Abs. 2 FinDAG für den Aufsichtsbereich Wertpapierhandel reduziert werden. Dies muss jedoch gesondert beantragt und nachgewiesen werden.

Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit Ihren Fragen an uns zu wenden.

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