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Datum: 24.10.2016 Warum erhalten die beaufsichtigten Unternehmen mehrere Umlagebescheide?

IVor der Gründung der BaFin bestanden die drei selbständigen Aufsichtsämter für das Kreditwesen, Versicherungswesen und Wertpapierwesen. Zu diesem Zeitpunkt erhielten die beaufsichtigten Unternehmen von der jeweiligen Aufsichtsbehörde einen Umlagebescheid. Diese drei Aufsichtsämter wurden zum 1. Mai 2002 unter dem Dach der BaFin zusammengeführt. Die einzelnen Aufsichtsbereiche bestehen aber weiterhin fort. Entsprechend der gesetzlichen Regelung im FinDAG muss die BaFin für jeden Aufsichtsbereich eine eigenständige Umlage, mit eigenständigen auf die spezifische Aufsichtsart abzielenden Bemessungsgrundlagen und Aufsichtspflichten erheben.

Dies hat zur Folge, dass z.B. Kreditinstitute in der Regel mindestens zwei Umlagebescheide erhalten. Einen Umlagebescheid für den Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (als KI) und einen Umlagebescheid für den Aufsichtsbereich Wertpapierhandel (als WPDU).

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