Erscheinung:16.02.2017, Stand:geändert am 03.07.2017(13) Wie steht die BaFin zur zentralen Risikosteuerung (und Buchung) in Großbritannien oder in anderen Ländern?
Die Aufsicht ist sich bewusst, dass es für Banken sinnvoll sein kann, einerseits etablierte Risikomanagementprozesse zu nutzen und anderseits eine zentrale Risikosteuerung auf Gruppenebene, z.B. für Marktpreisrisiken, vorzunehmen. Gleichwohl legt die BaFin großen Wert darauf, dass Institute in Deutschland angemessene Governance-Strukturen und ein funktionsfähiges Risikomanagement aufbauen und beibehalten, die eine vom Ausland unabhängige Risikosteuerung und eine ausreichende Kapitalausstattung sicherstellen. Dies bedeutet, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden die eingesetzten „booking models“ kritisch durchleuchten und dafür Sorge tragen, dass weder die Verantwortung der hiesigen Geschäftsleitung noch die eigenständige Risikosteuerung und -überwachung negativ beeinflusst werden.
Die innerhalb des SSM verfolgte Linie beinhaltet unter anderem Folgendes:
- Es existiert ein angemessenes Risikomanagement auf Ebene der EU-Bank; Dies beinhaltet insbesondere auch eine funktionsfähige Risikocontrolling-Funktion mit ausreichenden quantitativen und qualitativen Personalressourcen, die sicherstellt, dass das Risikomanagement alle wesentlichen Risiken auf EU-Bank-Ebene (inklusive Marktpreisrisiken) umfasst.
- Die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der EU-Bank ist zu gewähr-leisten. Die EU-Bank muss die eigenständige, effektive Kontrolle über die eingegangenen Risiken und die Bilanzstruktur ausüben können. Buchungspraktiken dürfen nicht de facto zu „leeren „Unternehmenshüllen“ führen.
- Ein signifikanter Teil des Marktpreisrisikos ist von der EU-Bank zu steuern und zu überwachen.
Siehe auch Frage 8 zu weiteren Einzelheiten bezüglich Governance-Strukturen und Risikomanagement.