Erscheinung:17.09.2019, Stand:geändert am 26.03.2021Können nach dem Brexit auch weiter die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement von deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf UK-Unternehmen ausgelagert werden?
Ja, da ein multilaterales Memorandum of Understanding zwischen der BaFin und der britischen FCA abgeschlossen wurde, ist eine Auslagerung der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements im Rahmen von § 36 Kapitalanlagegesetzbuch weiter möglich. Voraussetzung ist überdies, dass das UK-Unternehmen weiterhin zur Erbringung der entsprechenden Dienstleistung befugt ist.
Weitere Informationen zur Auslagerung gemäß § 36 KAGB können Sie auch unserem FAQ Auslagerung gemäß § 36 KAGB entnehmen.