BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:17.04.2020, Stand:geändert am 17.03.2022AUSGELAUFEN: Können Aktien auch bei Wertverlusten von über 40 Prozent innerhalb von 30 Tagen weiterhin als hochliquide Aktiva (HQLA) im Rahmen der LCR angerechnet werden? - Diese FAQ wird nicht zurückgenommen sondern auch nach der Pandemie Bestand haben / in die Verwaltungspraxis übernommen.

Aktien können gemäß Artikel 12 (1) der Delegierten Verordnung zur LCR EU 2015/61 (LCR DV) als hochliquide Aktiva (HQLA) angerechnet werden, wenn sie nachweislich, auch in Stressphasen, eine verlässliche Liquiditätsquelle darstellen. Dieses Kriterium gilt als erfüllt, wenn sich der Kursrückgang einer 30 Tage währenden Stressphase am Markt auf nicht mehr als 40 Prozent beläuft.

Im Zuge der COVID-19-Pandemie konnte beobachtet werden, dass viele Aktien, die in den Hauptindizes vertreten sind, stärker als 40 Prozent innerhalb von 30 Tagen schwankten.

Trotz deren hoher Kursrückgänge hat sich gezeigt, dass Aktien auch in dieser Stressphase hochliquide sind und somit weiterhin eine zuverlässige Liquiditätsquelle im Sinne von Artikel 12 (1) c) iii) LCR DV darstellen.

Die weniger bedeutenden Institute (LSI) in Deutschland dürfen daher Aktien auch bei Überschreiten der 40-Prozent-Grenze weiterhin als HQLA in der LCR anrechnen, wenn die Aktien in einem Index enthalten sind, der von der Kommission gemäß Verordnung EU 2016/1646 als Hauptindex eingestuft ist und alle sonstigen Kriterien gemäß Artikel 12 (1) c) LCR DV erfüllen, auch wenn während Marktturbulenzen, wie bspw. im Zuge der COVID-19-Pandemie, ein Kursrückgang von mehr als 40 Prozent innerhalb von 30 Tagen eingetreten ist.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback