Erscheinung:16.04.2020, Stand:geändert am 17.03.2022AUSGELAUFEN: KfW.Schnellkredit: Ein Institut hat für einen von ihm vergebenen Kredit eine vollständige oder teilweise Haftungsfreistellung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Wie berücksichtigt das Institut diese Haftungsfreistellung für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen und für die Anrechnung des Kredites auf die Großkreditobergrenzen?
Die BaFin akzeptiert, dass ein Institut in dem Umfang, in dem es für einen von ihm vergebenen Kredit über eine Haftungsfreistellung der KfW verfügt, im Ergebnis auf eine Unterlegung mit Eigenmitteln und auf eine Anrechnung auf die Großkreditobergrenzen verzichtet.