Datum: 22.01.2025Wird es eine Dummy-LEI für "kleinere" IKT-Drittdienstleister geben, die darüber bisher nicht verfügen?
Nein, da mit einer fiktiven Dummy-LEI (z.B. 01234567890123456789) das Ziel dieser Abfrage in den Informationsregistern, nämlich die eindeutige Identifikation der IKT-Drittdienstleister, leerlaufen würde. Neben der LEI dürfen IKT-Drittdienstleister auch per EUID identifiziert werden, sofern sie einen Sitz in der EU haben. Laut Artikel 3 Absatz 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956 zum Informationsregister müssen alle IKT-Drittdienstleister mit einer dieser beiden IDs identifiziert werden. Verfügt ein Drittdienstleister über beide IDs, müssen beide angegeben werden. Handeln natürliche Personen als Dienstleister, können diese auf die Handelsregisternummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Reisepassnummer oder die Personalausweisnummer als Identifikationscodes zurückgreifen.