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Datum: 22.01.2025In welchem Verhältnis stehen die Anforderungen an das Drittparteienrisikomanagement nach DORA an die nationalen Anforderungen an Auslagerungen bzw. Ausgliederungen?

Die Regelungen der DORA haben im Anwendungsbereich der europäischen Verordnung grundsätzlich Vorrang. Hinsichtlich der nationalen Regelungen zu Auslagerungen bzw. Ausgliederungen äußert sich der europäische Gesetzgeber in Erwägungsgrund 29 zum Verhältnis Drittparteienrisikomanagement nach DORA und Auslagerungs- bzw. Ausgliederungsregelungen nach den nationalen Vorschriften dergestalt, dass die DORA-Prinzipien die für die Auslagerung geltenden sektorspezifischen Rechtsvorschriften ergänzen.

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