Erscheinung:06.08.2025, Stand:geändert am 06.08.2025Fallen Angebote (z.B. Cloud-Dienste, SaaS, …), die nicht unmittelbar in Zusammenhang mit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten stehen, auch unter den Begriff der IKT-Dienstleistung?
Ja, denn die Definition des Begriffs der IKT-Dienstleistung in Art. 3 Nr. 21 DORA enthält keine Beschränkung auf solche Dienstleistungen, die nur das erlaubnispflichtige Geschäft unterstützen. Auch eine Unterscheidung wie im Auslagerungs-/Ausgliederungsmanagement, bei denen der ausgelagerte (ausgegliederte) Prozess bzw. die ausgelagerte (ausgegliederte) Dienstleistung oder Tätigkeit ansonsten vom Unternehmen selbst erbracht würde, wird nicht getroffen.