Datum: 22.01.2025Ist ein Unterauftragnehmer des IKT-Drittdienstleisters, welcher für ihn eine Software programmiert, wirklich kritisch, wenn ein anderer Dienstleister diese Software ebenso programmieren könnte?
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Entscheidend ist an dieser Stelle, ob die Software des Unterauftragnehmers für die Erbringung der IKT-Dienstleistung des IKT-Drittdienstleisters essenziell ist. Beachten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere Erwägungsgrund 6 des ITS zum Informationsregister. Darin wird nicht auf eine Substituierbarkeit des Sub-Dienstleister Bezug genommen.