BaFin - Navigation & Service

Datum: 21.11.2023An wen sind diese Meldungen eines IKT-bezogenen Vorfalls zu erstatten?Sind die gem. DORA zu meldenden wiederholten Vorfälle auch zu melden, wenn sie jeweils einzeln nicht zu berichten wären?

Artikel 8 Abs. 2 Delegierte Verordnung (EU) 2024/1772 legt fest, wann wiederholte Vorfälle, die einzeln betrachtet keine schwerwiegenden Vorfälle sind, zusammengenommen als schwerwiegend zu betrachten sind. Finanzunternehmen müssen das Vorliegen wiederholter Vorfälle monatlich bewerten.
Gem. Artikel 3 Durchführungsverordnung (EU) 2025/302 sind sich wiederholende nicht schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle, die jedoch zusammen die Voraussetzungen für einen schwerwiegenden IKT-bezogenen Vorfall gem. Artikel 8 Abs. 2 Delegierte Verordnung (EU) 2024/1772 erfüllen, in aggregierter Form zu melden und nicht einzeln.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback