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Datum: 17.09.2024Können IKT-Drittdienstleister, welche nur ein einziges Finanzunternehmen betreuen, als kritischer IKT-Dienstleister eingestuft werden?

Die Überwachung von IKT-Drittdienstleistern setzt voraus, dass eine umfassende Betriebsstörung bei diesem Dienstleister aufgrund seiner Verflechtungen auch dem Finanzmarkt systemische Auswirkungen auf die Stabilität, Kontinuität oder Qualität der Erbringung von Finanzdienstleistungen hätte. Dies setzt nach dem zweistufigen Bewertungsverfahren auf der ersten Stufe gemäß des Art. 2 der Delegierten Verordnung zur Festlegung der Einstufungskriterien voraus, dass der IKT-Drittdienstleister die 10%- Hürde überschreitet. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass ein IKT-Drittdienstleister die Einstufungskriterien mit allein einem einzigen Kunden erfüllt.

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