Datum: 17.09.2024Wie erfahre ich als Finanzunternehmen von den Empfehlungen, die von der federführenden Überwachungsbehörde gegenüber dem von mir genutzten kritischen IKT-Drittdienstleister ausgesprochen wurden?
Gem. Art. 42 Abs. 3 und 4 DORA unterrichten die national zuständigen Behörden die Finanzunternehmen über Empfehlungen der federführenden Überwachungsbehörde gegenüber kritischen IKT-Drittdienstleistern, zu denen diese in einem Vertragsverhältnis stehen. Dadurch sollen die Finanzunternehmen die in den Empfehlungen festgestellten spezifischen Risiken bei seinem Management des IKT-Drittparteienrisikos berücksichtigen können.