BaFin - Navigation & Service

Datum: 17.09.2024Kann sich das Finanzunternehmen darauf verlassen, dass keine Risiken in der Nutzung des kritischen IKT-Drittdienstleisters bestehen, solange es keinen Hinweis auf Empfehlungen von der Aufsicht bekommt?

Nein. Das Finanzunternehmen, das mit einem Dienstleister in einem Vertragsverhältnis über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen steht, ist im Rahmen des Drittparteienrisikomanagements gemäß Art. 28 Abs. 1 lit. a DORA jederzeit in vollem Umfang für die Einhaltung und Erfüllung aller regulatorischen Verpflichtungen verantwortlich. Daran ändert auch die Überwachung des IKT-Drittdienstleisters als kritischer IKT-Drittdienstleister nichts.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback