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Datum: 17.09.2024Müssen kritische IKT-Drittdienstleister die Kosten, die bei der Aufsicht entstehen, selbst tragen oder werden diese von den Finanzunternehmen getragen?

Die Kosten der Überwachung müssen gemäß Art. 43 DORA i.V.m. der Delegierten Verordnung zur Bestimmung der Überwachungsgebühren von den kritischen IKT-Drittdienstleistern selbst getragen werden.

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