Datum: 22.01.2025Wie hoch sind die Kosten der Überwachung mindestens?
Die Kosten betragen gem. Art. 3 Abs. 3 der Delegierten Verordnung zur Bestimmung der Überwachungsgebühren mindestens 50.000,00 Euro pro kritischem IKT-Drittdienstleister.
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Die Kosten betragen gem. Art. 3 Abs. 3 der Delegierten Verordnung zur Bestimmung der Überwachungsgebühren mindestens 50.000,00 Euro pro kritischem IKT-Drittdienstleister.
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