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Datum: 01.09.2022Mindestkapital: Welche Mindestkapitalvorschriften gelten für Vermögensverwalter?

Vermögensverwalter, die nicht befugt sind, sich Eigentum und Besitz an Kundengeldern zu verschaffen, müssen ein Anfangskapital in Höhe von 75.000 Euro vorhalten. Sie müssen des Weiteren die Eigenmittelanforderungen einhalten, die sich aus der Europäischen Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) ergeben. Dies sind eine harte Kernkapitalquote von 4,5 Prozent, eine Kernkapitalquote von sechs Prozent und eine Gesamtkapitalquote von acht Prozent. Eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Kapitalquoten spielt die Höhe der fixen Gemeinkosten des jeweiligen Vermögensverwalters.

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