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Datum: 01.09.2022Wertpapierähnliche Rechte:

Ein Token verkörpert wertpapierähnliche Rechte jedenfalls dann, wenn der Token seinem Inhaber ein aktionärsähnliches Eigenkapitalinteresse bzw. ein mit einem Schuldtitelgläubiger vergleichbares Fremdkapitalinteresse vermittelt. Um den Token mit einem Wertpapier im Sinne der Prospektverodnung (ProspektVO) und des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) vergleichbar zu machen, bedarf es daher der Verkörperung mitgliedschaftlicher oder vermögensmäßiger Rechtspositionen durch den Token. Mitgliedschaftliche Rechte liegen vor, wenn ein Token eine Form der Unternehmensbeteiligung vermittelt, etwa durch Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte vermögensmäßige Rechte kommen in Betracht, wenn aufgrund des Tokens Ansprüche gegen den Emittenten des Tokens oder gegen eine andere Partei auf eine vermögensmäßige Leistung (z.B. Verzinsung, Gewinnbeteiligung) bestehen. Ein starkes Indiz sind dabei vom Laufzeitende oder einer Kündigung abhängige Verpflichtungen zur Rückzahlung des eingesetzten Vermögens.

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