Datum: 26.06.2023Wann habe ich hinreichenden Grund anzunehmen, dass die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen?
Sie haben unter Berücksichtigung ihres tätigkeitsspezifischen Wissens und Verständnisses annehmen können, dass Ihre Informationen oder Unterstützungshandlungen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.