Datum: 15.12.2023Sie möchten einen Hinweis bei der Internen Meldestelle der BaFin abgeben? Wer kann sich an die Interne Meldestelle wenden und wie kann eine Meldung abgegeben werden?
Die Interne Meldestelle der BaFin bietet BaFin-Bediensteten einen vertraulichen Meldeweg für BaFin-interne Angelegenheiten an, wenn sie Kenntnis von Sachverhalten erlangen, die im Widerspruch zu den allgemeinen Regeln der BaFin stehen oder Gesetzesverstöße darstellen. Daher können nur die nachfolgend aufgezählten Personengruppen eine Meldung bei der Internen Meldestelle der BaFin abgeben:
- Aktive Beschäftigte (Beamt*innen, Tarifbeschäftigte sowie außertariflich Beschäftigte)
- Ehemalige Beschäftigte
- Auszubildende, Referendar*innen und Praktikant*innen
- Bewerber*innen
- Arbeitskräfte externer Unternehmen, die für die BaFin Leistungen erbringen (z.B. Reinigungskräfte, Mitarbeiter*innen der Kantinen, externe Berater*innen und IT-Dienstleister)
Bitte kontaktieren Sie dazu zunächst die Hinweisgeberstelle telefonisch unter:
0228 / 4108 – 2355 (Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr). Sie erhalten während des Gespräches eine Zugangsmöglichkeit zur Internen Meldestelle der BaFin.