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Datum: 13.12.2022Wie ist die Betroffenheit anderer Zahlungsdienstleister auszulegen?

Ist bekannt, dass andere Zahlungsdienstleister ebenfalls durch den Vorfall betroffen sind oder wahrscheinlich betroffen sein werden, ist diese Frage mit "Ja" zu beantworten.

Ebenso ist die Frage mit "Ja" zu beantworten, falls der Vorfall (wahrscheinlich) Auswirkungen auf die Finanzmarktinfrastruktur hat bzw. insgesamt Auswirkungen auf die stabile Funktion des Finanzsystems hat oder haben könnte.

Die Betroffenheit anderer Zahlungsdienstleister kann durch ganz unterschiedliche Ursachen gegeben sein. So ist in Erwägung zu ziehen, ob betroffene Hard- oder Software (ggfs. auch gleichen Typs, z.B. Kartenterminals) in der Branche verbreitet ist und daher wahrscheinlich auch von anderen Zahlungsdienstleistern genutzt wird oder ob es sich bei einem betroffenen Netzwerk um ein auch extern verfügbares Netzwerk handelt. Falls sich der Vorfall bei einem Drittdienstleister ereignet, so könnten auch andere Institute betroffen sein. Sind beispielsweise die Zahlungsdienste eines Instituts aufgrund des Ausfalls eines Dienstleisters eingeschränkt und bekannt, dass der Dienstleister auch andere Zahlungsdienstleister versorgt, so können diese auch betroffen sein, womit die Betroffenheit anderer Zahlungsdienstleister gegeben sein könnte.

Kann ein Zahlungsdienstleister seinen Verpflichtungen innerhalb der Finanzmarktinfrastruktur nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachkommen, so sind andere Institute ebenfalls betroffen, womit die Betroffenheit anderer Zahlungsdienstleister oder maßgeblicher Infrastrukturen gegeben ist.

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