Datum: 02.02.2023Bei welcher Höhe wirtschaftlicher Auswirkungen wird die Meldeschwelle erreicht? Wie ist die im Rundschreiben angegebene Formel zu verstehen?
Die Meldeschwelle der hohen Auswirkungsstufe bezüglich des Kriteriums "Wirtschaftliche Auswirkungen" wird in folgenden Fällen erreicht:
- Bis zu einem Kernkapital von 200 Mio. EUR bei wirtschaftlichen Auswirkungen i.H.v. mindestens 200 TEUR.
- Bei einem Kernkapital zwischen 200 Mio. EUR und 5 Mrd. EUR bei wirtschaftlichen Auswirkungen ab einer Höhe von 0,1% des Kernkapitals.
- Bei einem Kernkapital > 5 Mrd. EUR bei wirtschaftlichen Auswirkungen i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR
Unabhängig von der Höhe des Kernkapitals wird die Meldeschwelle für dieses Kriterium bei wirtschaftlichen Auswirkungen unter 200 TEUR niemals und bei wirtschaftlichen Auswirkungen über 5 Mio. EUR in jedem Fall erreicht.