Datum: 20.01.2023Können die betroffenen Zahlungsvorgänge mit Null angegeben werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Zahlungsdienstnutzer die Zahlungen nachholen?
Im Falle eines Ausfalls, z.B. des Onlinebankings, können die betroffenen Zahlungsvorgänge nicht mit Null angegeben werden, verbunden mit dem Hinweis, die Kunden hätten diese später nachgeholt. Stattdessen sind – wie oben dargestellt – die Anzahl der betroffenen Zahlungsvorgänge und ihr Wert zu beziffern.