Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 14.06.2024Ist die BaFin auch für öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen wie die VBL zuständig?
Alle Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes erhalten eine betriebliche Altersversorgung, zum Beispiel über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder ähnliche Einrichtungen. Seit 2004 beaufsichtigt die BaFin auch diese öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen, wenn nicht in einem Landesgesetz etwas anderes vorgesehen ist.
Die BaFin-Aufsicht beschränkt sich allerdings grundsätzlich auf freiwillige Versicherungsangebote der Versorgungseinrichtungen wie kapitalgedeckte Zusatzrenten. Die Pflichtversicherung der VBL beaufsichtigt die BaFin im Auftrag des Bundesfinanzministeriums in Teilbereichen, worunter insbesondere die Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen der Versicherten fällt. Die BaFin ist damit für die Bearbeitung von sämtlichen Verbraucherbeschwerden, die sich gegen die VBL richten, zuständig.