Datum: 12.06.2024Mein Prämiensparvertrag wurde ohne eine entsprechende vertragliche Regelung gekündigt. Ist das rechtens?
Der Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden, dass sich ein solches Kündigungsrecht grundsätzlich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute ergeben kann, jedoch erst nach Erreichen der höchsten, vertraglich vereinbarten Prämienstufe erfolgen darf. Durch die vereinbarte Prämienstaffel habe die Bank einen besonderen Bonusanreiz gesetzt. Dem Anspruch des Kunden auf Gewährung der Sparprämien könne sich die Bank nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe durch Kündigung des Prämiensparvertrages entziehen.
Ob in einem konkreten Fall eine Kündigung des Sparvertrags möglich bzw. rechtlich zulässig ist, kann die BaFin weder prüfen noch verbindlich entscheiden.