Datum: 15.03.2012 Ich habe ein jahrzehntealtes Sparbuch gefunden. Was kann ich tun?
Falls die ausgewiesene Einlage noch auf Reichsmark oder Mark der DDR lautet, besteht kein Anspruch mehr auf diese Beträge, da die hierfür vorgesehenen Umstellungsfristen bereits abgelaufen sind.
Ansonsten ist das Sparbuch eine Urkunde mit Wertpapiercharakter im Sinne von § 808 BGB. Die Urkunde beweist zunächst auch den Bestand der Forderung. Einwendungen der Bank, dass die Forderung nicht mehr bestehe, müssen von dieser nachgewiesen werden.