Erscheinung:02.02.2023, Stand:geändert am 27.09.2023Werden Kryptowerte von der Einlagensicherung oder der Anlegerentschädigung abgedeckt?
Kyptowerte werden regelmäßig weder von der Einlagensicherung noch der Anlegerentschädigung abgesichert. Dies gilt insbesondere für die meisten der untechnisch als Kryptowährungen bezeichneten Werte, die in den letzten Jahren einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden sind.
Eine Absicherung kann bestehen, wenn der Kryptowert selbst als Wertpapier zu klassifizieren ist oder es sich beispielsweise bei der Anlage um Anteile eines Fonds handelt, der in Kryptowerte investiert.