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Datum: 15.03.2012 Wer legt die Gebühren für die Nutzung von Geldautomaten fest?

Die Höhe der Gebühren für Barabhebungen an Geldautomaten ist nicht gesetzlich geregelt und wird vom jeweiligen Automatenbetreiber selbst festgelegt. Hieraus ergeben sich teilweise nicht unerhebliche Preisunterschiede, die im Einzelfall mehrere Euro betragen können.

Welche Gebühren konkret anfallen, können Sie einem entsprechenden Hinweis am Geldautomaten entnehmen. Sind Ihnen diese zu hoch, können Sie den Auszahlungsvorgang kostenfrei abbrechen. Nutzen Sie ggf. einen anderen Geldautomaten.

Abhebungen an Automaten der eigenen Bank sind für den Kunden in der Regel kostenlos. Einige Institute haben sich zu Verbünden zusammengeschlossen (z.B. Cash Group, Cash Pool) und berechnen ihren Kunden untereinander gleichfalls keine Abhebungsentgelte. Sie sollten jedoch genau darauf achten, dass der Geldautomat zu dem jeweiligen Verbund gehört, dem sich auch Ihre Bank angeschlossen hat.

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