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Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 11.12.2024 Darf die Bank mein Girokonto kündigen?

Die Bank kann den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Kontoführungsvertrag nur kündigen, sofern dies vertraglich (meist in den AGB) vorgesehen ist. Hierbei darf eine Kündigungsfrist von zwei Monaten nicht unterschritten werden. Sofern eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen für die Bank nicht zumutbar ist, ist grundsätzlich auch eine fristlose Kündigung möglich.

Einen Basiskontovertrag kann eine Bank nur aus den im Zahlungskontengesetz genannten Gründen kündigen.

Diese Regelungen gelten auch für Konten, die als Pfändungsschutzkonten geführt werden.

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